Gehälter und Honorare werden von Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerne ins Visier genommen, vor allem die außertariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen immer wieder im Fokus. Bislang lieferten die Anstalten auch deshalb viel Angriffsfläche, weil alle Landesrundfunkanstalten in der Bezahlung ihr eigenes Ding gemacht haben. Nun haben die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter verabschiedet.

Ziel sei es, "einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu schaffen", heißt es. Die Schaffung einheitlicher und nachvollziehbarer Vergütungsmodelle entspreche dem "gestiegenen Bedarf an gemeinsamen und vergleichbaren Standards und dient sowohl intern als auch extern der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk", so die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz.

Bei der künftigen Bezahlung von Intendantinnen und Intendanten sollen demnach vor allem nachgewiesene Qualifikationen sowie die Gehälter vergleichbarer abgabenfinanzierter, nicht gewinnorientierter Institutionen, insbesondere im öffentlichen Sektor, am Standort bzw. den Standorten der Anstalt und mit ähnlicher Größe, als Richtgröße dienen. Bei der AT-Vergütung von Direktorinnen und anderer Beschäftigter hat man festgehalten, dass sich diese nach dem Verantwortungsbereich, dem Aufgabenzuschnitt und der für die Stelle benötigten Qualifikation richten und in angemessenem Abstand zur Vergütung der Intendantin bzw. des Intendanten einerseits sowie zur Vergütung der weiteren AT-Kräfte und der Tarifbeschäftigten andererseits liegen sollen.

In den erarbeiteten Leitlinien geht es aber nicht nur um die Höhe der Vergütung der außertariflich Beschäftigten, sondern auch um Altersversorgung, Ruhegelder, Übergangsgelder und Abfindungszahlungen. So ist etwa festgehalten worden, dass es Ruhegelder ebenso wie variable Vergütungsbestandteile künftig "grundsätzlich nicht mehr geben" soll. Übergangsgelder soll es nur mit benannten Mindestbeschäftigungszeiten auf der AT-Position, strikter Befristung und Anrechnung von Verdiensten aus neuen Beschäftigungsverhältnissen geben.

Die Zahlung einer Abfindung an außertarifliche Beschäftigte soll bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit in gegenseitigem Einvernehmen nur unter "strengen und konkret zu definierenden Anforderungen" erfolgen. Empfohlen wird hier, in die Arbeitsverträge für solche Fälle eine entsprechende Abfindungsregelung aufzunehmen, die die Höhe der Abfindung vorab festlegt. Dabei soll die Abfindung maximal zwölf Monatsgehälter betragen. 

Die nun verabschiedeten Leitlinien sind kein Gesetz innerhalb der ARD. Vielmehr soll das erarbeitete Papier ein Orientierungsmaßstab bei der Entwicklung von AT-Konzepten für die Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten sein. Diese Konzepte müssen die Anstalten weiterhin einzeln erarbeiten, sie müssen dann aber von den Aufsichtsgremien genehmigt werden. 

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