Der Streit über die ungenehmigte Mediatheken-Einbindung der Öffentlich-Rechtlichen bei Joyn geht in die nächste Runde. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet, hat die ARD inzwischen Berufung gegen das im Eilverfahren ergangene Urteil des Landgerichts Köln vom April eingelegt. Das hat die ARD gegenüber dem epd bestätigt. 

Zwar habe das Landgericht festgestellt, dass Joyn gegen das urheberrechtliche Datenbankherstellerrecht verstoßen habe. Auch die markenmäßige Nutzung der ARD-Marken sei Joyn untersagt worden. Einen Schutz nach dem Medienstaatsvertrag sowie Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs habe das Landgericht dagegen nicht erkannt, teilte die ARD mit, die zugleich auf ein Urteil des Landgerichts München hinsichtlich einer lage von ZDF und Arte gegen Joyn verwies. Diese habe, anders als die Kölner Richter, einen Verstoß von Joyn gegen den Medienstaatsvertrag festgestellt.

Ebenso wie die ARD hat nun auch der Joyn-Betreiber ProSiebenSat.1 Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dort spricht man gegenüber dem epd von "sich teilweise widersprechenden Urteilen in den vorläufigen Rechtsschutzverfahren", auch wenn beide Landgerichte übereinstimmend "keine Verletzung von Urheberrechten" feststellten. 

Joyn hatte die Mediatheken von ARD und ZDF zu Jahresbeginn ohne Erlaubnis auf seiner Plattform eingebunden, woraufhin ein großer Streit vom Zaun brach. Vor allem bei der ARD wehrte man sich stark gegen das Vorgehen in Unterföhring. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager sprach gar von "Raubrittertum" und einem "Anschlag auf das komplette System". Nach mehreren Wochen machte Joryn schließlich einen Rückzieher und sprach vom Ende eines vorläufigen Beta-Tests.