Der Streit über die sogenannten „Einspeiseentgelte“, die Sender den Kabelnetzbetreibern für die Verbreitung ihrer Programme zahlen, beschäftigt deutsche Gerichte mittlerweile schon seit über einem Jahrzehnt. Zum Hintergrund: Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender 2013 die Zahlungen kurzerhand eingestellt hatten, zogen Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW vor Gericht – und erhielten Jahre später Recht. In der Folge wurden neue Verträge geschlossen, die im Rahmen größerer Kooperationen auch wieder solche Einspeiseentgelte umfassten.

Allerdings einigten sich die Sender zunächst nur mit den Großen – während kleinere und mittelständische Kabelnetzbetreiber außen vor blieben. Die zogen in der Folge ebenfalls vor Gericht und erhielten ebenfalls in einem Grundsatzurteil recht: Einspeiseentgelte müssten diskriminierungsfrei gezahlt werden. Also schlossen ARD und ZDF zähneknirschend auch mit diesen Marktteilnehmern entsprechende Verträge ab und legten die Rechtsstreitigkeiten bei. Arte hingegen hat zwar einen Vertrag mit Vodafone, nicht aber mit den vielen kleineren Netzbetreibern abgeschlossen.

Als Folge daraus laufen nun über 100 Klagen gegen Arte, wie die Deutsche Netzmarketing GmbH berichtet, in der sich über 200 Betreiber zusammengeschlossen haben. In der vergangenen Woche fällte das Landgericht München hier ein erstes Urteil und gab der komro GmbH aus Rosenheim recht. Arte muss demnach zunächst für alle im Jahr 2015 von dem Unternehmen versorgten Wohneinheiten Einspeiseentgelte zahlen, analog zu dem, was auch an Unitymedia Kabel BW überwiesen wurde. Außerdem muss der Sender Auskunft darüber erteilen, welche Entgelte von 2016 bis 2021 an Vodafone geflossen sind oder vertraglich geschuldet werden – auf Basis dessen solle dann über den Schadensersatz für diesen Zeitraum entschieden werden.

Ingo Schuchert, der für die DNMG die Verhandlungen führt, kommentiert: "Es mutet kafkaesk an. Der BGH hat in den Kabelverfahren mehrfach zu Gunsten der Netzbetreiber entschieden. ARD und ZDF, welche die deutschen Gesellschafter von ARTE sind, haben daraufhin Vergleiche mit der DNMG geschlossen. Warum Arte dennoch auf Kosten der Gebührenzahler diese Vielzahl an kostspieligen - z.T. seit 2012 anhängigen - Verfahren unverdrossen weiterführt, ist nicht nachvollziehbar. Wir hoffen weiterhin, dass Arte sich jetzt auf Basis des Münchner Urteils bereitfindet, die Verfahren in einem Vergleich zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen zu beenden."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, unklar ist also auch noch, ob Arte Rechtsmittel einlegen wird. Auf Nachfrage heißt es aus der Arte-Pressestelle: "Die Arte Deutschland TV GmbH prüft aktuell das Teilurteil des LG München I. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir im laufenden Prozess keine Stellungnahme abgeben möchten."