Seit vielen Monaten ist klar, dass der von der Medienpolitik mühsam ausgehandelte Reformstaatsvertrag mit seinen zahlreichen ARD und ZDF betreffenden Änderungen zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten soll. Deshalb konnte man stutzig werden, als eine große deutsche Tageszeitung in dieser Woche in einem Nebensatz erwähnte, die Novelle werde erst zum 1. Januar des neuen Jahres wirksam - dabei hat es sich aber offenbar um einen Fehler gehandelt.
Wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, hier ist die Rundfunkkommission der Bundesländer angesiedelt, gegenüber DWDL.de mitteilt, soll der Reformstaatsvertrag auch weiterhin am 1. Dezember in Kraft treten, es habe keine Änderungen in dieser Frage gegeben. Demnach haben bereits die Parlamente in Rheinland-Pfalz, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern dem Reformstaatsvertrag zugestimmt. Damit das Papier in Kraft treten kann, müssen alle Landtage grünes Licht geben.
Die übrigens zehn Länder haben noch etwas Zeit, um den Prozess abzuschließen. "In allen Ländern läuft das Ratifikationsverfahren, zumeist steht aufgrund der parlamentarischen Sommerpause noch die sogenannte zweite Lesung aus", heißt es aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gegenüber DWDL.de. Formell abgeschlossen ist das Ratifikationsverfahren, wenn alle Ratifikationsurkunden beim Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz vorliegen. Das muss bis zum 30. November passieren.
Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine Reduktion der ARD-Hörfunkwellen sowie eine Neuordnung der Digitalkanäle vor, auch diese müssen reduziert werden und sollen perspektivisch nur noch online zu sehen sein. Festgehalten ist außerdem, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio mit privaten Medienanbietern kooperieren sollen. Künftig sind die Kosten für Sportrechte zudem bei 5 Prozent der Gesamtausgaben gedeckelt - eine neue Regelung, die mutmaßlich keine Änderungen nach sich ziehen wird.
Was wird aus der Finanzierungsreform?
Während der Reformstaatsvertrag also weiterhin auf Schiene ist und wohl zum 1. Dezember in Kraft treten kann, sieht es beim Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ganz anders aus. Zur Erinnerung: Die Bundesländer hatten sich in der Rundfunkkommission eigentlich auf ein neues KEF-Verfahren verständigt, eingeführt werden soll 2027 ein Widerspruchsmodell (DWDL.de berichtete). Damit könnten KEF-Empfehlungen in Zukunft schneller in Recht und Gesetz übergehen. Auch die 2025 gestartete Beitragsperiode soll auf zwei Jahre verkürzt und dann 2027 mit vierjähriger Laufzeit neu gestartet werden - die Politik erhofft sich dadurch einen niedrigeren Rundfunkbeitrag ab 2027.
Die Pläne in dieser Hinsicht wackeln nun aber schon seit einiger Zeit, auch wenn die Politik öffentlich noch daran festhält. Um einen neuen Rundfunkbeitrag ab 2027 zu ermitteln, hätten die Rundfunkanstalten längst ihren Bedarf auf Basis einer neuen gesetzlichen Grundlage anmelden müssen, die soll aber ja erst zum 1. Dezember dieses Jahres kommen. Es ist wohl schlicht zu spät, damit die KEF in der weiteren Folge den Bedarf ermitteln und eine Empfehlung aussprechen kann. Hinzu kommt: Die KEF hat bereits erklärt, dass sie nicht glaubt, dass die Anstalten durch die Reformen bis 2028 wesentliche Einsparungen erzielen können.
Ohnehin hängt der komplette Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag aktuell in der Luft, weil Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Reform blockieren. Die drei Länder begründen das mit der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum nicht erhöhten Rundfunkbeitrag. Eine entsprechende Erhöhung um 58 Cent bereits zu Anfang dieses Jahres hatte die KEF empfohlen. Die Reform und die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags hängen zwar nicht direkt zusammen, einige Länder verquicken die beiden Themen aber immer wieder miteinander, sodass nun alle erst einmal auf eine Entscheidung aus Karlsruhe warten. Wie es danach weitergeht, steht noch völlig in den Sternen.