Schon seit Jahren wird über die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste debattiert. Diese würde die Unternehmen dazu zwingen, in Deutschland erwirtschaftete Umsätze teilweise auch wieder hier in Inhalte zu investieren. Nachdem die Ampel das Projekt nicht mehr auf die Straße brachte, liegt die Umsetzung nun bei Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Der hatte zuletzt aber immer wieder auch eine mögliche Selbstverpflichtung der Konzerne ins Spiel gebracht, die eine entsprechende gesetzliche Lösung obsolet machen würde.
Nun sieht es tatsächlich so aus, als würde es auf eben diese Selbstverpflichtung hinauslaufen. Wie das Branchenmagazin "The Spot" zuerst berichtete, soll das Büro von Wolfram Weimer in dieser Woche "in kleiner Branchenrunde" darüber informiert haben. Details zur konkreten Umsetzung der Selbstverpflichtung soll es dabei noch nicht gegeben haben. Diese Informationen liegen auch dem Medienmagazin DWDL.de vor.
Auf Anfrage von DWDL.de bestätigt eine Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiterhin laufende Gespräche hinsichtlich der Selbstverpflichtung. Sie sagt: "Derzeit finden Gespräche zu Möglichkeiten und Umfang einer Selbstverpflichtung statt." Über das Ergebnis werde man informieren, sobald diese Gespräche abgeschlossen seien. Die Kollegen von "The Spot" berichten, dass es innerhalb der kommenden zwei Wochen Ergebnisse geben soll.
Ob es tatsächlich so kommt, ist unklar. Aus kartellrechtlichen Gründen muss der BKM wohl mit allen Plattformen einzeln über die Lösungen verhandeln. Das heißt auch: Die Selbstverpflichtungen könnten, je nach Anbieter, unterschiedlich ausfallen. Das lässt auch die Vermutung zu, dass es nicht mit allen Anbietern zum Stichtag X eine ausverhandelte Lösung gibt - zumal nicht mit jenen, die diese mutmaßlich noch mit ihren Vorgesetzten in Übersee absprechen müssen.
Verhandelt werden muss unter anderem die generelle Höhe der Investitionsverpflichtung, aber auch, welche Investitionen darauf angerechnet werden. Darüber hinaus steht die Frage im Raum, wie eine Selbstverpflichtung kontrolliert wird - und von wem. Ein Vorteil der Selbstverpflichtung wäre möglicherweise die Tatsache, dass die Investitionen so tatsächlich in Deutschland getätigt werden. Eine gesetzliche Regelung könnte wohl nur auf Investitionen innerhalb der EU abzielen.
So oder so: Die Produzentinnen und Produzenten, die seit langer Zeit eine Investitionsverpflichtung fordern, halten nichts von einer Selbstverpflichtung, sie wollen eine gesetzliche Regelung. Davon erhoffen sie sich klare und verbindliche Vorgaben, die im Fall der Fälle nicht so einfach über den Haufen geworfen werden können.
Die Zeit bei der Investitionsverpflichtung drängt auch deshalb, weil erst bei der Einführung einer entsprechenden Regelung die versprochene Verdoppelung der Filmförderung auf 250 Millionen Euro kommt (DWDL.de berichtete). Bis eine gesetzliche Regelung greift, würden wohl noch viele Monate vergehen. Ob die Selbstverpflichtung schneller auf die Straße zu bringen ist, müssen die Beteiligten aber auch erst einmal unter Beweis stellen.