Vor einer Woche hat das ZDF angekündigt, dass man im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Vergütung bei mehreren kreativen Gewerken verbessern wolle (DWDL.de berichtete). Konkret geht es um die Bereiche Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild, die sich über verschiedene Verbände in der Urheberallianz zusammengetan haben. Nötig wurde die Umsetzung als Selbstverpflichtung deshalb, weil nicht nur jahrelange Verhandlungen ergebnislos blieben, sondern weil das ZDF auch ein Schlichtungsergebnis ablehnte. 

Nun haben sich die in der Urheberallianz zusammengeschlossenen Verbände zu Wort gemeldet und das ZDF in deutlichen Worten kritisiert. Bundesverband Regie, Berufsverband Kinematografie, Bundesverband Filmschnitt Editor und der Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild sprechen von einer "mangelhaften Selbstverpflichtung", die die Urheber "wesentlich schlechter stellt als der beschlossene Einigungsvorschlag und ihre Rechte beschneiden soll".

Im Zuge dessen hat die Urheberallianz den Einigungsvorschlag veröffentlicht (PDF). Teil des Schlichtungsergebnisses sind Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen auch für Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild. Laut den Verbänden hätte dadurch eine Vereinheitlichung der Vergütung für alle Filmurheber stattgefunden. Die Selbstverpflichtung bringe nun aber mindestens sieben Jahre lang überhaupt keine Vergütung für Wiederholungen.

Die Selbstverpflichtung des ZDF sieht vor, dass Urheberinnen und Urheber der genannten Berufsgruppen in Form von Folgevergütungen an weiteren Nutzungen wirtschaftlich beteiligt werden. Bei Eigenproduktionen erfolge eine Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Berufsverband. Bei vollfinanzierten fiktionalen Auftragsproduktionen werden die tarifvertraglichen Regelungen durch die Selbstverpflichtung um Folgevergütungsregelungen ergänzt, welche die gesetzlichen Vorgaben der Angemessenheit der Vergütung und die branchenüblichen Standards für Pauschalabgeltungen deutlich übersteigen würden, so das ZDF.

Urheberallianz geht erneut vor Gericht

Bei der Urheberallianz will man sich damit aber nicht zufrieden geben. "Das Vorgehen des ZDF missachtet die Arbeit der Schlichtungsstelle und ist rechtlich nicht haltbar. Hierdurch wird keine Angemessenheit begründet", sagt Rechtsanwalt Nikolaus Reber, der die Urheberverbände in den Verhandlungen und in der Schlichtung rechtlich vertreten hat. Die in der Urheberallianz zusammengeschlossenen Verbände haben nun auch angekündigt, dass sich erneut Gerichte mit der Selbstverpflichtungserklärung und dem Schlichterspruch befassen müssen. 

"Das ist gewollt und hebelt erneut alle Ansätze einer angemessenen Vergütung für Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild aus", kritisiert die VSK-Justiziarin Katrin Simonis das ZDF. BFS-Geschäftsführerin Silke Spahr ergänzt: "Das ZDF hat sich in sieben Jahren keinen Zentimeter in Richtung Urheber bewegt, sondern durch die Schlichtung auf beiden Seiten Kosten im 6-stelligen Bereich verursacht." Und BVK-Geschäftsführer Thomas Neudorfer sagt: "Die seitens des ZDF behauptete Verbesserung der Bedingungen ist tatsächlich eine deutliche Verschlechterung der Rechtsposition der Urheber und faktisch eine Aushöhlung der durch den Schlichterspruch bestätigten urheberrechtlichen Ansprüche."