Der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und das Deutschlandradio ist beschlossene Sache. Als letztes Bundesland stimmte nun auch Brandenburg den geplanten Reformen zu. Möglich war das allerdings nur, weil die CDU-Fraktion im Brandenburg der regierenden SPD zu einer Mehrheit von 45 Stimmen verhalf, nachdem Abgeordnete des Koalitionspartners BSW zuvor angekündigt hatten, dem Reformstaatsvertrag nicht zustimmen zu wollen. Auch ein Medienstaatsvertrag, in dem es um mehr Jugendschutz geht, bekam auf diese Weise eine Mehrheit.
Die BSW-Fraktionsspitze hatte ihre ablehnende Haltung damit begründet, dass der Staatsvertrag vor dem Eintritt des BSW in die Regierung ausgehandelt worden war. Für Verwerfungen sorgte der Streit letztlich aber vor allem innerhalb des BSW: Vier Abgeordnete haben inzwischen den Austritt aus der Partei angekündigt, wollen aber weiter in der Fraktion bleiben und die Regierungsarbeit unterstützen.
Nachdem die CDU-Opposition ihre Zustimmung signalisierte, war der Weg für den Rundfunkstaatsvertrag - trotz der Querelen innerhalb der brandenburgischen Landesregierung - frei. Bereits am Tag zuvor hatte auch der niedersächsische Landtag dafür gestimmt, sodass der Reformstaatsvertrag nun tatsächlich wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten kann.
Reduzierung von Sparten- und Hörfunksendern
Die Ministerpräsidenten hatten sich bereits vor mehr als einem Jahr auf die Reformpläne für ARD, ZDF und den Deutschlandfunk geeinigt. Nach dem Willen der Politik sollen nun mehrere Spartensender eingestellt und die Zahl der Hörfunkwellen von 70 auf 53 reduziert werden. Auch die Möglichkeit, Texte im Internet zu publizieren wird beschränkt. Auf Veränderungen müssen sich ARD und ZDF bei ihren Sportrechten einstellen. Die Kosten für diese Rechte sind künftig bei fünf Prozent der Gesamtausgaben gedeckelt.
Beschlossen wurden daneben verstärkte Kooperationen zwischen den Anstalten sowie eine gemeinsame digitale Plattform von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Außerdem öffnet die Politik ganz explizit auch das Tor für Kooperationen der Öffentlich-Rechtlichen mit privaten Anbietern.
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