Nachdem keine der beiden Parteien dem Schlichtungsvorschlag hinsichtlich der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Bildgestalterinnen und -gestalter für TV-Movies widersprochen hat, sind diese zum 18. November 2025 in Kraft getreten. Sie gelten rückwirkend bis zum Jahr 2008 und haben eine Laufzeit von zunächst Ende 2027. Sie basieren auf einem Modell, das zuvor auch mehrere andere Berufsverbände mit der ARD vereinbart hatten und regelten nun auch für bildgestaltende Kameraleute die Folgevergütungen.
Dadurch erhalten diese zusätzliche Einnahmen bei besonders erfolgreichen Produktionen. Zufrieden mit der Höhe dieser Vergütungen ist man beim BVK allerdings nicht, vor allem mit Blick auf die Mediathekennutzung. Hier sollen noch in diesem Jahr seitens des Senders Gespräche mit dem BVK und weiteren Verbänden aufgenommen werden, heißt es.
Und auch sonst sind die Verhandlungen nun keineswegs zu Ende - denn sowohl mit Blick auf serielle wie auch auf dokumentarische Formate steht eine Vereinbarung nach wie vor aus. BVK-Verhandlungsführer Michael Neubauer ist aber erstmal erleichtert, dass zumindest dieser Abschluss gelang: "Es war ein langer und schwieriger Weg, um nun die erste GVR für die Bildgestalter mit einem öffentlich-rechtlichen Sender abschließen zu können. Wir sind gesetzlich gehalten, für unsere Kolleginnen und Kollegen Folgevergütungen auszuhandeln. Dass dies mit dem BR möglich war, ist auch der Vorsitzenden der Schlichtungsstelle, einer Richterin am Bundesgerichtshof, zu verdanken. Wir hoffen auf ein baldiges Ergebnis für serielle und dokumentarische Produktionen – und auf den Beitritt der ARD-Anstalten, der Degeto, der Produktionsallianz und weiterer Filmurheberverbände."
Die von der Schlichtungsstelle vorgelegten GVR hat der Verband online samt Begründung veröffentlicht.
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