Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner ehemaligen Programmdirektorin Claudia Nothelle bis ans Lebensende ein monatliches Ruhegeld in Höhe von 8.438 Euro zahlen. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Berlin, dessen Urteil in dem Fall seit Oktober rechtskräftig ist.
Dem Bericht zufolge hatte der RBB keine Berufung eingelegt. Der Sender selbst wollte sich gegenüber dem "Spiegel" nicht zu dem Verfahren äußern. Doch für den RBB könnte das Urteil teuer werden: So hatte ein Anwalt des öffentlich-rechtlichen Senders vor Gericht vorgerechnet, dass Nothelle "bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung" vier Millionen Euro kassieren könne.
Tatsächlich muss der RBB auch die bisher noch zurückgehaltenen Zahlungen an seine frühere Programmdirektorin erstatten. Die 61-Jährige war seit 2009 in dem Amt; ihr Direktorenvertrag galt noch bis 2019, auch wenn sie schon Ende 2016 aus dem Amt ausschied. Ihre Erfolgsbilanz fiel mäßig aus: Zum Zeitpunkt ihres Abschieds lag das RBB Fernsehen auf dem letzten Platz der Dritten Programme. Zusätzlich zu ihrer Abfindung hatte Nothelle, die inzwischen als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal tätig ist, besagtes Ruhegeld bezahlt. 2023 stellte der Sender die Zahlungen ein und forderte bereits überwiesenes Geld zurück - erfolglos, wie sich nun zeigt.
Vor ihrer Zeit beim RBB arbeitete Claudia Nothelle von 1992 bis 2006 im Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks, der sie zwischen 2003 uns 2006 als Korrespondentin ins ARD-Hauptstadtstudio in Berlin entsandte. Nach ihrem Abschied begann sie ihre Arbeit beim RBB als Chefredakteurin des Fernsehens, ehe sie schließlich die damals neu strukturierte multimediale Programmdirektion des RBB übernahm.
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