Andreas Handschuh, Chef der sächsischen Staatskanzlei und als solcher zuständig für die Medienpolitik im Bundesland, hat gegenüber "Sächsischer Zeitung" und "Leipziger Volkszeitung" eine Beitragserhöhung abermals ausgeschlossen. Zur Erinnerung: Die ursprünglich von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro war, ebenso wie die Reform des Beitragsfestsetzungsverfahren, auch an Sachsen gescheitert.
Nun wird die KEF im Februar ihren neuesten Bericht vorlegen - und darin wohl eine geringere Erhöhung vorschlagen. Der Rundfunkbeitrag soll nach Berechnungen der Expertinnen und Experten ab dem 1. Januar 2027 bei 18,64 Euro liegen, das wäre nur noch eine Erhöhung um 28 Cent (DWDL.de berichtete). Zurückzuführen ist diese Korrektur nach Angaben der KEF vor allem auf mehr Haushalte, die den Rundfunkbeitrag zahlen.
Und doch ist unklar, wie es in Sachen Rundfunkbeitrag weitergehen wird. "Ziel muss die Beitragsstabilität sein", sagt Andreas Handschuh jetzt gegenüber den Zeitungen. Damit meint er: Es darf gar keine Erhöhung geben, auch keine um 28 Cent. Ein höherer Beitrag sei den Zahlenden "kaum zu vermitteln", so der parteilose Politiker.
Gleichzeitig appellierte Handschuh jetzt nochmals an die Öffentlich-Rechtlichen, die neuen Vorgaben des Reformstaatsvertrags, der seit dem 1. Dezember in Kraft ist, zügig umzusetzen. "Klar ist, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die zum 1. Dezember in Kraft getretenen Reformen entschlossen angehen müssen", so der Chef der sächsischen Staatskanzlei. Handschuh erwartet, dass die Maßnahmen in den nächsten Jahren zu deutlichen Einsparungen führen. Die KEF hatte zuletzt mehrfach betont, dass mit wesentlichen Einsparungen durch den Reformstaatsvertrag frühestens ab 2029 zu rechnen sei.
Und dann ist da ja auch noch das Bundesverfassungsgericht, das über die Beschwerde von ARD und ZDF zur nicht erfolgten Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zu entscheiden hat. Mit einem Urteil ist in diesem Jahr zu rechnen. Genauer eingegrenzt hat Karlsruhe das bislang noch nicht. Viele Branchenbeobachter gehen aber davon aus, dass Karlsruhe erst einmal die Veröffentlichung des neuesten KEF-Berichts abwarten wird. Danach gibt es mehrere Szenarien. Das Gericht könnte die Umsetzung der Beitragserhöhung direkt vollstrecken, sofern man den Öffentlich-Rechtlichen recht gibt. Oder man weist den Prozess zurück an den Gesetzgeber - dann ist wohl eher mit keiner schnellen Entscheidung zu rechnen.
Möglicherweise stellt das Bundesverfassungsgericht zusätzlich auch das gesamte KEF-Verfahren auf neue Beine - oder gibt dem Gesetzgeber zumindest bestimmte Vorgaben mit auf den Weg, um aus dem ewigen Dauerkonflikt auszubrechen.
von




