Die unendliche Hängepartie um die Einführung einer Investitionsverpflichtung scheint endlich zu ihrem Ende zu kommen: Nachdem Wolfram Weimer und die CDU-Seite auf Selbstverpflichtungen setzen wollten, drängte die SPD auf eine gesetzliche Regelung. Nun steht endlich ein Kompromiss: Es gibt ein Gesetz, mit den von den Sendern und Streamern so gefürchteten detaillierten Subquoten und Regelungen zur Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten. Das Gesetz sieht vor, dass mindestens acht Prozent des in Deutschland erzielten Netto-Umsatzes investiert werden müssen.

Damit gehen bestimmte Subquoten einher, so müssen beispielsweise 60 Prozent in die Herstellung neuer europäischer audiovisueller Werke fließen, es gibt auch Regelungen, wieviel an unabhängige Produktionsunternehmen gehen muss (70 Prozent) oder wie viel in original deutschsprachige Werke oder solche mit "deutscher kultureller Prägung" fließen müssen (70 Prozent). Was europarechtlich nicht geht: Eine Pflicht zu Investitionen in Deutschland, theoretisch können diese Gelder als auch im europäischen Ausland investiert werden. Es soll aber Anreize im Gesetz für Investitionen in Deutschland geben, hier soll ein erhöhter Faktor gelten, hier stehen aber noch Details sowie eine europarechtliche Prüfung aus. Auch eine Kinoquote als Anreiz mit einem Anrechnungsfaktor 1,5 steht in der Einigung.

Die Rechteteilung soll sich an den Finanzierungsanteilen bemessen, wobei die staatliche Förderung als Eigenmittel der Produzenten gewertet wird. Demnach soll bei einem Eigenanteil von 0-30 Prozent die Rechteübertragung für maximal sieben Jahre, bei 30-50 Prozent bei maximal fünf Jahren und bei über 50 Prozent bei maximal drei Jahren liegen. Erfasst werden von diesem Gesetz alle Anbieter mit einem gewissen Mindestumsatz, die schon eine gewisse Zeit in Deutschland am Markt sind - hier soll es also keine neuen Eintrittsbarrieren für Angebote geben, die erst an den Start gehen.

Opt-Out-Modell mit Branchenvereinbarungen

Das Opt-Out-Modell sieht aber vor, dass man sich mit der Abgabe freiwilliger Selbstverpflichtungserklärungen - also das, was Weimer in den letzten Wochen mit den Sendern und Streamern ausgehandelt hat - von diesen strikten Regelungen "freikaufen" kann. Offenbar liegen die bislang gegebenen Zusagen in etwa auch in dieser Höhe. Dass die Regelung aber nun an den Umsatz gebunden ist, sorgt zumindest dafür, dass bei steigenden Streaming-Umsätzen die Zusagen auch entsprechend steigen müssten. Noch nicht ganz klar ist, welche Investitionen - etwa in Infrastruktur - hier alle angerechnet werden können.

In einer Branchenvereinbarung können dann in Abstimmung mit der FFA und dem BKM "Abreden zwischen Produzentenverbänden und Sendern/Streamern für eine faire Rechteteilung" getroffen werden, zudem bestehe dann die Opt-Out-Option "von allen weiteren investitionssteuernden Regelungen des Gesetzes" - also beispielsweise der Subquoten - mit Ausnahme der freiwillig zugesagten Mindestinvestitionsquote. Heißt aber auch: Auf die Branchenvereinbarung müssen sich die beteiligten Parteien auch erstmal einigen. 

Das Opt-Out-Modell sei im europäischen Vergleich zwar Neuland, soll aber europarechtlich unbedenklich sein, heißt es. Was allerdings passiert, wenn auch die gesetzliche Basis-Quote von acht Prozent gerissen wird? Beim BKM geht man optimistisch erstmal nicht davon aus, dass das überhaupt passiert. Natürlich werde es aber einen Sanktionsmechanismus geben, der jedoch noch nicht ausdefiniert ist - vermutlich dürfte es auf Ersatzzahlungen hinauslaufen.

Kabinetts-Beschluss noch vor Ostern geplant

Geeinigt hat man sich nun also auf Eckpunkte, die aber erst noch in ein Gesetz gegossen werden müssen. Immerhin: Das soll nun schnell gehen. Die Einigung sei explizit auch mit den beiden Fraktionen bereits abgestimmt. Ein Kabinetts-Beschluss soll noch vor Ostern fallen - und zu diesem Zeitpunkt dann auch endlich die bislang noch gesperrte Verdoppelung der Filmförder-Gelder freigegeben werden. Diese ist zwar schon lange zugesagt, wurde aber an eine Investitionsverpflichtung geknüpft. Geld fließen könne auch jetzt schon, schließlich ist der freigegebene Teil der Fördergelder noch nicht aufgebraucht. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz dann noch durchs Parlament, auch dort gibt man sich im BKM aber optimistisch, dass dieses Verfahren schnell gehen werde, weil die Fraktionen ja an der jetzt erzielten Einigung bereits beteiligt waren.

Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer erklärt zum nun gefundenen Kompromiss: "Diese Einigung hilft dem Standort Deutschland. Mit Investitionspakt und Filmbooster schaffen wir endlich verlässliche, international konkurrenzfähige Rahmenbedingungen. Durch ein gesetzliches Fundament von Mindestinvestitionen, die sich am europäischen Durchschnitt von Investitionsverpflichtungen orientieren, und eine umfassende Öffnungsklausel für freiwillige Selbstverpflichtungen sichern wir Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen. Mit dem Filmbooster in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro lösen wir zugleich das Versprechen ein, attraktive Anreize mit überjähriger Planungssicherheit für nationale und internationale Filmproduktionen zu schaffen. Das ist kein Symbol, sondern ein echter Investitionsimpuls: für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und kreative Exzellenz. Deutschland hat herausragende Talente in Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt und Produktion. Jetzt stimmen auch die Bedingungen, um diese Talente hier zu halten und neue Produktionen ins Land zu holen."


  
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kommentiert: "Wir wollen die großartige Filmszene in Deutschland weiter stärken und einen Top-Standort schaffen. Dafür sind wir nun einen weiteren Schritt gegangen: Mit der Einigung schafft der Bund Planungssicherheit für mehr Investitionen in nationale und internationale Produktionen. Die Filmförderung ist sehr gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland. Mit der Verdopplung der wirtschaftlichen Filmförderung kommen die zusätzlichen Investitionen bei den Filmschaffenden in Deutschland an und sichern ihre Arbeitsplätze. Unmittelbar mit Kabinettbeschluss zur gesetzlichen Investitionsverpflichtung stehen die Filmfördermittel der Branche voll zur Verfügung. Das ist ein klares Signal für unseren Standort und kulturelle Vielfalt."

Auch die beiden Regierungsfraktionen zeigen sich zufrieden. Für Anja Weisgerber, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion für Kultur und Medien, vereint der Kompromiss nun "das Beste aus zwei Welten". "Kern der Einigung ist eine gesetzliche Pflicht, die ein verlässliches Mindestniveau für Investitionen in Europa und Deutschland garantiert. Gleichzeitig schaffen wir mit einer Opt-Out-Regelung aber gezielte Anreize und Flexibilität für Streaminganbieter und Sender: Sie können freiwillig über das gesetzliche Mindestmaß hinaus in Deutschland investieren und individuelle Vereinbarungen mit der Branche der Produzenten treffen. Außerdem stärken wir inländische Produzentinnen und Produzenten durch eine faire Rechteteilung und sichern durch klare Rechterückfallmechanismen langfristige Wertschöpfung in Deutschland."

Wiebke Esdar, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, kommentiert die Einigung so: "Nach langen Verhandlungen haben wir eine Lösung für den Filmstandort Deutschland gefunden, die beides vereint: einerseits Sender und Streamer verpflichtet, einen gesetzlich festgelegten Anteil ihrer Umsätze in deutsche und europäische Produktionen zu investieren. Andererseits wird eine Opt-Out-Regelung die Möglichkeit für Vereinbarungen eröffnen, wenn Streamer oder Sender darüber hinausgehende Investitionen tätigen möchten. Es geht um die einfache Frage der Fairness: Wer hier Gewinne macht, muss auch hier Verantwortung übernehmen." Die Rolle der Filmförderanstalt werde man stärken und mit einer "transparenten und fairen Regelung zur Rechteteilung" Verlässlichkeit für Produzentinnen und Produzenten schaffen.