Das Landgericht Köln hat der US-Plattform X untersagt, einen reichweitenstarken Fake-Account, der sich als "Jan Boehmermann (Parody) ZDF Neo Royale" ausgab und als Profilfoto ein Bild Böhmermanns nutzte, weiterhin zu verbreiten. Der Account war in der Vergangenheit überaus aktiv: Fast 30.000 Beiträge waren abgesetzt worden, in den Tagen vor dem Verbot im Schnitt über 20 pro Tag. Inzwischen ist er auf X nicht mehr erreichbar.
Böhmermanns Anwaltskanzlei JUN Legal fasst die Art der Beiträge in drei Kategorien zusammen. Manche Beiträge seien darauf angelegt gewesen, möglichst große Ähnlichkeit zu Stil und Positionen von Jan Böhmermann zu imitieren, andere hätten darauf abgezielt, Hass gegen Böhmermann zu erzeugen, indem ihm falsche Positionen und angebliche öffentliche Äußerungen untergeschoben worden seien. Eine dritte Kategorie hätten schließlich Beiträge gebildet, bei denen der Täter durch scheinbar echte Böhmermann-Kommentare rechte Accounts durch Reichweite und Engagement-Auslöser unterstützte.
X war mehrfach zur Löschung aufgefordert worden, hatte aber nicht reagiert. Das Landgericht Köln urteilte, dass X daher mit der Verbreitung dieses Fake-Accounts gegen deutsches Recht verstößt. Zur Begründung heißt es: "Das Abrufbarhalten von Fake-Profilen durch die mehrfach zur Löschung aufgeforderte Antragsgegnerin verletzt den Antragssteller in seinem Selbstbestimmungsrecht und seinem sozialen Geltungsanspruch als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie in seinem Namensrecht."
Dass das Fake-Profil erst nach der gerichtlichen Anordnung gesperrt wurde, könnte aus Sicht der Kanzlei auch damit zusammenhängen, dass der Account mit einem blauen Haken versehen war. Der diente früher mal zur Verifizierung, dass hinter einem Account wirklich die Person steht, als die er sich ausgibt. Seit Musks Übernahme kann ihn sich aber jeder kaufen und erhält dadurch auch verstärkte Reichweite. Ein anderer, ähnlich gelagerter Fake-Account ohne blauen Haken - der X somit kein Geld brachte - sei von X nach kurzer Zeit gesperrt worden. "Für X geht es um die Kontrolle des Meinungsmarktes, aber vor allem um Profit", folgert Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Jan Böhmermann fordert daher daher auch Auskunft, in welchem Umfang seine Rechte verletzt wurden und wie viel Geld X damit verdient hat. Ein Anspruch auf Auskunft und Gewinnabschöpfung soll im anschließenden Hauptsacheprozess durchgesetzt werden.
Absurdes Versteckspiel
Auch wenn X den Account gesperrt hat: Den Empfang der gerichtlichen Verfügung hat man weder bestätigt noch diese anerkannt. Stattdessen führt das Unternehmen von Elon Musk ein Versteckspiel auf. Rechtsanwalt Chan-jo Jun erklärt: "Früher konnte man X per Mail oder über die Kanzlei, die sie seit Jahren vor Gericht vertritt, erreichen und es gab auch einen Zustellungsbevollmächtigten, neuerdings versteckt sich X hinter Autorespondern und die Kanzlei verweigert die Annahme von Beschlüssen." Der Großkanzlei, die X häufig vertritt, gehört inzwischen auch Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann an. Während er als Minister die Rechtsdurchsetzung gefordert habe, wirke er "jetzt mit bei dem Versteckspiel", so Jun.
Doch nicht nur die Kanzlei, die Böhmermann vertritt, scheiterte daran, mit X in Kontakt zu treten - obwohl Plattformen wie X nach dem Digital Services Act und dem Medienstaatsvertrag verpflichtet sind, Kommunikationswege einzurichten. Doch als die Pressekammer des Landgerichts Köln versucht hatte, X per Mail aufzufordern, einen Anwalt zu bestellen oder einen sicheren Empfangsweg zu benennen, scheiterten auch sie. "Die Richter haben offenbar die gleiche automatisierte Mail bekommen wie wir: ‚Wir konnten Ihre Mail keiner unserer Fallnummern zuordnen‘", vermutet Rechtsanwalt Sebastian Volk von JUN Legal.
Indem sich Plattformen wie X im Konfliktfall unerreichbar machen, verstoßen sie gegen die Grundideen des Digital Services Acts und zwingen Betroffene in langwierige Auslandszustellungen nach Irland. "X spekuliert darauf, dass die Zustellung verschleppt wird oder scheitert", meint Rechtsanwältin Dr. Jessica Flint, "dann wird die Verfügung aufgehoben und der Antragsteller trägt alle Prozesskosten". Für Normalbürger werde die Rechtsdurchsetzung gegen X durch solche Taktiken faktisch unmöglich gemacht. "Europäisches Recht ist für amerikanische Tech-Giganten nicht einmal mehr eine Empfehlung, sondern ein Geschäftshindernis, das man mit allen Mittel bekämpfen will", so Flint.
Böhmermann: Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist unerschütterlich
Jan Böhmermann kommentiert den Fall so: "In Deutschland steht das freie und gleiche Recht über allem, kein verrückter König. Und dieses Recht gilt in der Bundesrepublik nun einmal für US-amerikanische Tech-Plattformen genau so wie für jedes andere Unternehmen. Bienvenue en Europe! Kaum zu glauben, aber hier in Europa müssen sich tatsächlich auch megalomane Milliardäre aus Jeffrey Epsteins Insel-Freundeskreis an Recht und Gesetz halten – egal, wie viele ehemalige Bundesjustizminister sie sich auch kaufen mögen. Makes you sink, right?"
Ein schnelles Ende der juristischen Auseinandersetzung erwartet weder Jan Böhmermann noch dessen Anwalt. X habe in der Vergangenheit auch bei eindeutiger Rechtslage stets jedes denkbare Rechtsmittel eingelegt und sich nie verglichen, so Jun, der schon oft mit X und anderen Plattformbetreibern vor Gericht stand. Die mögliche Langwierigkeit einer juristischen Auseinandersetzung mit X kommentiert Böhmermann: "Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist vielleicht hoffnungslos naiv – aber unerschütterlich. Eine konsequente Durchsetzung deutschen und europäischen Rechts gegen jene, die unsere Gesetze, unsere Werte und uns mit Füßen treten, ist schlicht eine Frage selbstverständlicher freiheitlich-demokratischer Zivilcourage. Auf, auf!"
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