Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat am Freitag das bestätigt, was schon seit mehreren Wochen bekannt ist. Der Rundfunkbeitrag soll ab dem Jahr 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen (DWDL.de berichtete). Der entsprechende 25. KEF-Bericht ist jetzt an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer, übergeben worden. Bislang hatte die KEF eine Anhebung ab dem 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro empfohlen, dieser Empfehlung waren die Bundesländer aber nicht nachgekommen, der Rundfunkbeitrag liegt also nach wie vor unverändert bei monatlich 18,36 Euro.
Die nun neu empfohlene Höhe des Rundfunkbeitrags (18,64 Euro) soll für den gesamten Zeitraum des laufenden Beitragsperiode (2025-2028) gelten - und müsste nun in einem nächsten Schritt von den 16 Bundesländern bestätigt werden. Die KEF hat jetzt auch noch einmal erklärt, wie es zur Anpassung der Empfehlung gekommen ist - die Gründe dafür sind aber ebenfalls schon länger bekannt, DWDL.de berichtete im Dezember ausführlich darüber.
Im Wesentlichen ist die Empfehlung einer reduzierten Beitragsanpassung vor allem auf deutlich höhere Erträge zurückzuführen, die die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuletzt verzeichneten. Bei den festgestellten Aufwendungen haben sich im Gegensatz dazu nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Erträge haben sich vor allem deshalb verbessert, weil inzwischen viel mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen. Wegen höherer Zinsen entwickelten sich auch die Finanzerträge besser. Darüber hinaus drosselten die Anstalten 2023 und 2024 ihre Investitionen, wohl nicht zuletzt auch, weil abzusehen war, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht kommen würde. Dieser Schritt erhöhte jedenfalls den Cash-Bestand vorläufig. Allerdings werden diese Mittel mittlerweile zur Nachholung der Investitionen zusätzlich benötigt.
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Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel (rechts) übergibt den 25. Bericht an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer
Der erst am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Reformstaatsvertrag hatte dagegen noch keine nennenswerte Auswirkung auf das Ergebnis des 25. KEF-Berichts, das hatte die Kommission aber auch immer wieder betont. Zum einen war für die im April 2025 eingegangenen Bedarfsanmeldungen und die anschließende Prüfung durch die KEF noch die seinerzeit geltende Rechtslage maßgeblich. Zum anderen wird der Reformstaatsvertrag seine finanzbedarfsrelevante Wirkung erst in der kommenden Beitragsperiode ab 2029 so richtig entfalten können.
KEF streicht 1,28 Milliarden Euro an Anmeldungen
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Martin Detzel
Konkret sind in dem neuesten KEF-Bericht alle finanzbedarfsrelevanten Einflüsse neu erfasst worden. Die KEF verweist in dem Zusammenhang auch auf die vielen Dinge, die sich seit der letzten Erhebung verändert hätten. Die Rede ist von geo- und innenpolitischen Entwicklungen, wie etwa die gestiegenen Zu- und Rückwanderungsbewegungen, sowie das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität der Bundesregierung mit ihren Folgen für den Wohnungsmarkt. Auch die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die veränderte Höhe der Kapitalmarktzinsen haben weitreichende Auswirkungen auf die KEF-Berechnungen. Zur Veranschaulichung: Nach KEF-Angaben führt bereits eine Veränderung der Anzahl beitragspflichtiger Wohnungen von 1 Prozent zwischen zwei Berichten über die gesamte vierjährige Beitragsperiode zu einer rechnerischen Veränderung des Monatsbeitrags von rund 20 Cent.
"Konstruktiver Neustart der Rundfunkfinanzierung"
Wie üblich hat die Kommission auch jetzt wieder erhebliche bedarfsmindernde Kürzungen an dem durch die Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf vorgenommen. 1,28 Milliarden Euro hat die KEF für den gesamten Beitragszeitraum gestrichen. Anerkannt wurde im Gegensatz dazu ein Gesamtaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio von etwa 42 Milliarden Euro. 2021 bis 2024 lag diese Summe noch bei 38,5 Milliarden. Anerkannt wurde also eine jährliche Steigerungsrate von 2,2 Prozent.
"Die Länder haben damit erneut die Chance, das Heft des Handelns in ihre Hände zu nehmen und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sicherzustellen."
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Florian Hager
Aus der Politik kamen zuletzt vereinzelte Stimmen, die die neue KEF-Empfehlung als Bestätigung der eigenen Linie verstanden wissen wollten. Die Anstalten bräuchten doch nicht so viel Geld und die KEF habe erst jetzt richtig gerechnet, wurde da suggeriert. Diesem Eindruck will die Kommission entschieden entgegentreten und betont, dass der 24. und 25. Bericht das "rechnerische Ergebnis der unabhängigen Prognosegrundlagen" gewesen seien. Die Ergebnisse in beiden Berichten würden den gesetzlichen Vorgaben entsprecen und durch die unveränderte Methodik Transparenz sowie Vergleichbarkeit sichern. Anderslautende presseöffentliche Kommentierungen seien nicht durch Fakten belegt.
Es überrasche, dass die Empfehlung des 25. Berichts, die dem politischen Ziel der "Beitragsstabilität" entgegenkomme, von den Ländern nicht begrüßt, sondern als vertrauensschädigend kommentiert worden sei, heißt es von der KEF. Man setze jetzt erneut die dritte Stufe des Beitragsfestsetzungsverfahrens in Gang. "Die Länder haben damit erneut die Chance, das Heft des Handelns in ihre Hände zu nehmen und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sicherzustellen."
Steigt der Beitrag 2029 umso stärker?
Mal ganz abgesehen davon, dass der Rundfunkbeitrag ab 2027 weniger hoch ausfallen soll als zuletzt angenommen, könnte er ab 2029 umso deutlicher steigen. Dann werden zwar die möglichen Einsparungen durch den Reformstaatsvertrag schlagend, gleichzeitig gibt es durch die Nicht-Erhöhung der ursprünglichen Empfehlung aber auch keine Sonderrücklage, in denen die jetzt erzielten Mehrerträge geflossen wären. Diese hätten in der neuen Beitragsperiode beitragsdämpfend gewirkt. Nun sind die Mehrerträge schon in die neue Empfehlung ab 2027 eingeflossen.
Unabhängig von der jetzt veröffentlichten KEF-Empfehlung muss noch das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ARD und ZDF zum nicht erhöhten Rundfunkbeitrag ab 2025 entscheiden. Das wird wohl in diesem Jahr passieren, ein konkretes Datum gibt es aber nicht. Auch hier sind mehrere Szenarien denkbar. Karlsruhe könnte sich schlicht auf die Höhe des Rundfunkbeitrags beschränken - und würde sich dann wohl an der jetzt getroffenen KEF-Empfehlung orientieren. Weil das gesamte System der Beitragsfestsetzung nun aber schon seit Jahren dysfunktional ist, könnte das Gericht aber auch neue Leitplanken setzen, damit es künftig weniger Auseinandersetzungen gibt.
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