"Der Rundfunk Berlin-Brandenburg veranstaltet (...) ein Landesfernsehprogramm für Berlin und Brandenburg mit regionalen Auseinanderschaltungen von mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung jedes Landes". So steht es in dem schon seit Anfang 2024 gültigen RBB-Staatsvertrag. Bislang gibt es lediglich 30 Minuten täglich am Vorabend ein getrenntes Programm für Berlin und Brandenburg, diese Zeit muss also mindestens verdoppelt werden.

Umgesetzt wurde das bislang aber nicht, stattdessen versuchte der RBB erst einmal, mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorzugehen, weil man sich in seiner Rundfunkfreiheit eingeschränkt sah, scheiterte damit aber im vergangenen Jahr. Doch nun wird man wohl endlich eine Lösung präsentieren, wie KNA und "Berliner Morgenpost" berichten. Laut Sendersprecher Demmer sei man "in der abschließenden redaktionellen und finanziellen Prüfung von Modellen", die Entscheidung solle dann im März fallen.

Favorisiert werde dabei demnach, dass am Vorabend in Sachen Auseinanderschaltung alles beim Alten bleibt, sprich: Zwischen 19:30 Uhr und 20 Uhr läuft im einen Bundesland weiterhin "Brandenburg Aktuell", im anderen die "Abendschau". Um auf die zusätzlichen 30 Minuten zu kommen, soll stattdessen die Nachrichtensendung "RBB24" um 21:45 Uhr von bislang 15 auf 30 Minuten verlängert und ebenfalls auseinandergeschaltet werden. Das sieht nach dem kleinstmöglichen Eingriff ins Programm aus, insbesondere der wichtige Vorabend könnte unangetastet bleiben.

Die neuen Regelungen wurden vor allem auf Druck von Brandenburg in den Staatsvertrag geschrieben, dort pocht man daher auch wesentlich stärker als in Berlin auf deren Umsetzung und fordert auch weiterhin die Installation eines eigenen Leiters oder einer Leiterin für das Landesprogramm. Dies sei wegen der "besonderen Anforderungen, die an die regionale Berichterstattung in einem Flächenland mit 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten, einer Vielzahl von Regionalkorrespondenten sowie der Regionalstudios und -büros gestellt werden", erforderlich, so ein Sprecher der Brandenburger Landesregierung gegenüber KNA.