Quelle: FocusDas im Burda-Verlag erscheinende Nachrichtenmagazin "Focus" hat sich juristisch gegen Vorwürfe zur Wehr gesetzt, die im NDR-Magazin "Zapp" sowie in "Panorama" erhoben wurden.Das Landgericht München I erließ eine einstweilige Verfügung gegen den NDR und dessen Intendanten Jobst Plog auf Antrag des FOCUS-Redakteurs Josef Hufelschulte, wie Burda am Donnerstag mitteilte.

Der NDR darf künftig nicht mehr behaupten oder verbreiten, "Focus"-Redakteur Hufelschulte "hätte Werner Mauss damit gedroht, eine Veröffentlichung von dessen am 02.11.2002 gegenüber dem BKA getätigen Aussagen zu bewirken, wenn Mauss nicht 5.000 Euro bezahle, woraufhin Mauss 4.000 Euro bezahlt habe." Auch darf der NDR laut Landgericht nicht mehr behaupten oder verbreiten, Hufelschulte "hätte erst nach Zahlung von 4.000 Euro durch Werner Mauss versichert, dass kein Artikel über dessen Aussage vor dem BKA erscheine." Bei Zuwiderhandlung drohen NDR-Intendant Plog nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft.


Beim NDR bezeichnet man die Vorgänge als "Berichterstattungsverbot" und kündgit an, sich juristisch gegen die einstweilige Verfügung zur Wehr zu setzen. Bisher lägen dem Sender noch nicht alle Gerichtsunterlagen vor. NDR-Sprecher Gartzke kündigte jedoch an: "Der NDR wird auf jeden Fall Widerspruch gegen den Beschluss einlegen." Zugleich wies Gartzke darauf hin, dass von den zahlreichen Fragen, die die Redaktionen von "Zapp" und "Panorama" vor ihren Sendungen an "Focus" geschickt hatten, bis heute keine einzige beantwortet worden sei.

Zudem sei der "tatsächliche Inhalt der Beiträge", in denen über zahlreiche Aktenverkäufe des "Focus"-Redakteurs berichtet worden war, vollkommen unbeanstandet geblieben. Dieser Sachverhalt sei darüberhinaus auch von BKA-Präsident Ziercke ähnlich geschildert worden. "Focus" wiederum verwies darauf, bereits am 13. April 2007 Vorwürfe und Verdächtigungen des NDR gegen "Focus" entschieden zurückgewiesen zu haben. In der Sache sei bereits im Jahr 2004 ein Verfahren der Staatsanwaltschaft München wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen Hufelschulte eingestellt worden.

Trotz der juristischen Streitigkeiten steht das Thema auch bei der dieswöchigen "Panorama"-Ausgabe am Donnerstagabend wieder auf der Tagesordnung. Die Staatsanwaltschaft München habe ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen Hufelschulte wegen Erpressung eröffnet, berichtet das Magazin. Auslöser sei eine Strafanzeige von Werner Mauss.