Die beiden Verleger-Verbände BDZV und MVFP laufen Sturm gegen eine angekündigte Änderung der Commercial Terms durch den Meta-Konzern, der unter anderem Instagram, WhatsApp und Facebook betreibt. Nach Auffassung der Verbände verstößt eine neue Klausel darin gegen die Verpflichtung Metas, gewerblichen Nutzern faire und angemessene Zugangsbedingungen zu gewähren, wie es im Digital Markets Act festgelegt ist, und stellt zugleich einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung dar. 

Meta will sich damit das Recht einräumen lassen, automatisierte Software zu verwenden und Test-Anmeldedaten zu erstellen, "um auf die Domains, Webseiten oder URLs (und alle über sie verfügbaren Inhalte) zuzugreifen, sie zu indexieren, zwischenzuspeichern, zu analysieren, zu erheben, abzurufen oder mithilfe von Crawlern zu durchsuchen, die mit deinen Produkten oder Dienstleistungen verknüpft sind". Bislang bezieht sich die für Meta eingräumte Lizenz im Wesentlichen auf Inhalte, die Verlage (bzw. generell Unternehmen) selbst in Meta-Produkten teilen, posten oder hochladen, nun will sich Meta aber Zugriff auf die vollständigen digitalen Angebot der Verlage einräumen lassen.

"Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten. Damit macht Meta den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Das ist skrupelloser Diebstahl. Rechtlich ist es eine missbräuchliche Koppelung und ein Verstoß gegen den Digital Markets Act. Wenn die EU-Kommission es ernst damit meint, zumindest die allerschlimmsten Auswüchse des Missbrauchs digitaler Plattformmacht zu unterbinden, muss sie die Klausel stoppen, bevor Meta irreversibel Tatsachen schafft", erklärten die beiden Verbände des Bündnisses Zukunft Presse. 

Anders als in ersten Meldungen findet sich inzwischen das Training in den neuen Commercial Terms inzwischen nicht mehr. Die Verlegerverbände beruhigt das allerdings keineswegs, ausgeschlossen sei es damit noch nicht. "Vor allem ist Training nur eine KI-Verwendung von vielen: KI-Verwendungen wie Grounding, Retrieval-Augmented Generation, semantische Suche, Zusammenfassungen oder Empfehlungssysteme sind weiterhin erfasst. Entscheidend ist, dass Meta umfassende Rechte zur automatisierten Erfassung, Speicherung und Auswertung der Inhalte beansprucht, ohne den Verlagen eine wirksame Kontrolle über die konkreten Verwendungszwecke einzuräumen."

Sie sehen damit einen Verstoß gegen den Digital Markets Act der EU, demzufolge Meta als Gatekeeper faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen gewährleisten müsse. Zudem handle es sich um eine missbräuchliche Koppelung, weil die Nutzung eines für die Verlage wichtigen Distributionsweges an eine "sachlich nicht erforderliche und wirtschaftlich weitreichende Zusatzleistung gebunden" werde. Nun sei dringendes Handeln durch die EU-Kommission geboten, die Anwendung müsse bis zu einem Abschluss des Verfahrens untersagt werden - denn einmal gecrawlt, sei der Schaden eingetreten und praktisch nicht mehr rückgängig zu machen, heißt es in dem Appell.