Logo: RTL; Grafik: DWDL.deIm RTL-Regionalprogramm für Hamburg und Schleswig-Holstein wurde gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. Dies hat der der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) in seiner jüngsten Sitzung festgestellt und damit einer Programmbeschwerde stattgegeben.

Stein des Anstoßes: RTL Nord hatte am 22. Februar einen knapp vierminütigen redaktionellen Beitrag ausgestrahlt, in dem ein bekanntes Hamburger Hotel werbewirksam dargestellt worden sei, so die MA HSH in einer Mitteilung. Der Beitrag war jedoch nicht als Werbung gekennzeichnet worden.


Nachdem zunächst darauf hingewiesen worden war, dass das Hotel kürzlich "wieder zum besten Geschäftshotel Deutschlands gekürt" worden sei, und "gleich eine Übernachtung dort" gewonnen werden könne, wurde ein Doppelzimmer und eine Suite vorgestellt. Im Anschluss gab es ein Interview mit dem Geschäftsführer, in dem sich die Reporterin "geradezu schwärmerisch und unter Nennung der Gesamtzimmerzahl, der Personalstärke und der Zahl der Suiten nebst Übernachtungspreis über das Hotel ausgelassen hatte", so die MA HSH weiter. Abschließend seien die Zuschauer aufgefordert worden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, bei dem eine Übernachtung in dem Hotel als Preis winkte.

Nach Ansicht der MA HSH stellte das einen klaren Verbot gegen das Schleichwerbeverbot fest. Konsequenzen für RTL hat das dennoch keine: Der Medienrat sah selbst von einer förmlichen Beanstandung ab, da "in den vergangenen Jahren keine Werbeverstöße festgestellt worden waren". Als Maßnahmen sieht der Staatsvertrag ein abgestuftes Verfahren vor, das von der förmlichen Beanstandung über die Anordnung von Maßnahmen bis zum Entzug der Zulassung reicht. Auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann eingeleitet werden. Der Medienrat beschränkte sich jedoch auf einen Hinweis, dass RTL im Wiederholungsfall mit Sanktionen rechnen müsse.