Foto: Uwe VölknerAm Mittwoch untersagte die EU-Kommission für NRW die Subventionierung der Fernsehübertragung nach dem DVB-T-Standard, da man hierin eine Übervorteilung der anderen Wege wie Kabel oder Satellit sehe. Somit dürfen Fördergelder in Höhe von 6,8 Millionen Euro nicht wie vorgesehen an die über DVB-T ausstrahlenden Sender nicht vergeben werden.

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM), die die DVB-T-Verbreitung über die Fördermittel unterstützen wollte, kündigte an, eine Klage gegen die Entscheidung prüfen zu wollen.
 


„Wir haben Handlungsbedarf beim Antennen-TV als dem schwächsten der Wege gesehen. Uns hindert nun womöglich die Untersagung, die Marktdurchdringung von DVB-T in der Fläche, also auch in ländlichen Regionen, durchzusetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert die flächendeckende Einführung durch Gebühren. Wir wollen nicht nur in Ballungsgebieten DVB-T. Leider ist diese Möglichkeit zunächst einmal verbaut", kommentierte LfM-Direktor Norbert Schneider die Entscheidung.