
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM), die die DVB-T-Verbreitung über die Fördermittel unterstützen wollte, kündigte an, eine Klage gegen die Entscheidung prüfen zu wollen.
„Wir haben Handlungsbedarf beim Antennen-TV als dem schwächsten der Wege gesehen. Uns hindert nun womöglich die Untersagung, die Marktdurchdringung von DVB-T in der Fläche, also auch in ländlichen Regionen, durchzusetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert die flächendeckende Einführung durch Gebühren. Wir wollen nicht nur in Ballungsgebieten DVB-T. Leider ist diese Möglichkeit zunächst einmal verbaut", kommentierte LfM-Direktor Norbert Schneider die Entscheidung.