Früher als von der EU gefordert wird das ZDF einen drei-stufigen Public-Value-Test für neue digitale Angebote einführen. Ein entsprechendes Verfahren hat der ZDF-Fernsehrat am Freitag in Mainz beschossen. Probeweise wird der Test somit noch vor Inkrafttreten des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrages probeweise eingeführt. ZDF-Fernsehratsvorsitzender Ruprecht Polenz bezeichnete das Vorhaben als "eine Stück Pionierarbeit". Er gehe davon aus, dass die ARD zu einem ähnlichen Verfahren kommen werde.
Und so soll das ganze aussehen: Der ZDF-Intendant erstellt künftig für ein neues oder geändertes Angebot oder Programm eine Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien. Daraus muss zum einen deutlich werden, dass das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Die Projektbeschreibung enthält zum anderen die Kosten des Angebots sowie - drittens - eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Markt.
Nach einer ersten Information des Fernsehrates über die Eckpunkte des neuen oder geänderten Angebots veröffentlicht das ZDF die Projektbeschreibung in seinem Online-Angebot und informiert die Presse darüber. Damit haben potentiell betroffene Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese finden Eingang in die Beratungen im Fernsehrat. Das Gremium kann dazu externe Gutachten einholen oder Experten anhören. Zum Abschluss des Verfahrens wird die vom Fernsehrat genehmigte Projektbeschreibung der Rechtsaufsicht übersandt.
Der Privatsenderverband VPRT hat in einer ersten Stellungnahme erstaunlich wenig auszusetzen und bezeichnete das Ganze als "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings handle es sich nur um eine "erste Diskussionsgrundlage", die noch Verbesserungspotential habe. Aber sie lasse "das Bemühen des ZDF erkennen, den Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.
"Das ZDF schweigt sich zu der Bedeutung der Stellungnahmen Dritter weitestgehend aus, die zwar angehört werden, aber offensichtlich noch nicht Rechte eines Verfahrensbeteiligten zugesprochen bekommen sollen. Auch lässt der Vorschlag offen, wer letztlich die Entscheidung über die neuen Angebote treffen soll. Das kann in einem glaubwürdigen Verfahren sicherlich nicht der ZDF-Fernsehrat als internes Gremium sondern muss die Rechtsaufsicht über das ZDF sein", so Doetz.
von 


