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"Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen", kommentierte HR-Intedant Helmut Reitze die Entscheidung der Richter.