Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt, dass der Hessische Rundfunk einen eingereichten NPD-Spot nicht zeigen muss, da er volksverhetzend ist.
"Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen", kommentierte HR-Intedant Helmut Reitze die Entscheidung der Richter.