Günther Jauch bekommt keine Gegendarstellung in der "WirtschaftsWoche", in der er darlegen kann, dass er keine Yacht besitzt. Dies entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren.
Stein des Anstoßes war ein Bericht in der "WiWo" mit dem Titel "Spione im Garten" über das Programm Google Earth, mit dem man auch Einblick in Promi-Anwesen erhalten können. In dem Bericht war auch ein Satellitenfoto von Jauchs Villa abgedruckt, auf dem auch eine Motoryacht zu sehen gewesen sei. Dazu schrieb die Zeitschrift: "Ja, hier lässt es sich aushalten. Unten am Bootssteg schaukelt eine Motoryacht auf dem Wasser des Sees, auf der Terrasse laden Liegen zu einer Verschnaufpause ein. (...) Hier wohnt Quizmaster Günther Jauch."
Dieser Text missfiel Günther Jauch, der ohnehin bemüht ist, sein Privatleben vor der Öffentlichkeit abzuschirmen und sich hier offenbar auch in einem falschen Licht dargestellt sah, schließlich werde ihm hier ein "Luxusaccessoire zugeschrieben", das er gar nicht besitze. Auch entspreche es nicht seinem Selbstverständnis, mit seinen Einkommensverhältnissen zu protzen. Er verlangte eine Gegendarstellung mit dem Text: "An meinem Bootssteg liegt keine Motoryacht. Ich besitze eine solche auch nicht."
Das Oberlandesgericht gab diesem Antrag nun aber nicht statt, weil es für den Text mehrere Deutungsmöglichkeiten gebe. Schließlich habe die "WiWo" nur das Ambiente geschrieben, aber keine Aussage darüber getroffen, wem die Yacht gehöre. Für den Leser sei erkennbar, dass das Bild nur eine Momentaufnahme darstelle und das Boot auch einem Wassersportler, Paparazzi, Fan oder Besucher gehören könne. Das Urteil ist nun rechtskräftig.