FDP klagt gegen ARD und ZDF
Die ARD und das ZDF hatten die Teilnahme des FDP-Kandidaten Westerwelle für das am 8.September geplante Fernsehduell abgelehnt. Westerwelle äußerte sich darauf erbost, dass die vom Grundgesetz gegebene Chancengleichtheit der Parteien verletzt wäre. SPD und die CDU trügen Schuld daran, dass die FDP von der wichtigsten Wahlveranstaltung ausgeschlossen werden soll. Westerwelle ist zuversichtlich, vor Gericht einen Erfolg zu erzielen. Notfalls werde man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.Die FDP-Klagen richten sich nicht gegen die privaten Fernsehsender SAT1 und RTL, die am 25. August ebenfalls ein Fernsehduell zwischen Schröder und Stoiber ausstrahlen wollen. Nach Ansicht der FDP haben die öffentlich-rechtlichen und Anstalten eine größere Informationsverantwortung.