Foto: PixelquelleLaut einem Rechtsgutachten, das der RBB in Auftrag gegeben hat, kann der Sender einen höheren Anteil am Gebührenaufkommen der ARD beanspruchen, als ihm derzeit zu Teil wird. Laut dem von Verwaltungsrechtler Joachim Wieland verfassten Gutachten müsse jede ARD-Anstalt verfassungsrechtlich den Anteil an Gebührengeldern erhalten, der zuvor von ihr bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angemeldet wurde.

Das Gutachten soll unter anderem der KEF übermittelt werden. Nach ihren Beratungen am vergangenen Donnerstag haben zudem die Ministerpräsidenten die KEF beauftragt, bis zum Jahresende Lösungsvorschläge für die aktuellen Fragen der Gebührenzuordnung vorzulegen.
 

 
Schon seit längerem weist der RBB auf das drohende Finanzdefizit hin, das man in der Verteilung der Gebührengelder an die einzelnen Landesrundfunkanstalten begründet sieht. So erwartet die Anstalt in der kommenden Gebührenperiode einen Ausfall von 54 Millionen Euro wegen der hohen Anzahl der im Sendegebiet lebenden gebührenbefreiten Sozialhilfeempfänger. Um das Defizit zu kompensieren wird der RBB den Radiosender Multikulti zum Jahresende einstellen. Auch das Magazin "Polylux" wird aus dem Gemeinschaftsprogramm Das Erste verschwinden.

Auch der MDR hat unter diesm Finanz-Problem zu leiden. In der laufenden Gebührenperiode hat man ein Sparprogramm mit einem Umfang von 100 Millionen Euro aufgelegt. Nach eignen Aussagen leben ein Drittel aller gebührenbefreiten Hartz IV-Empfänger im Sendegebiet des MDR.

Die derzeitige Praxis der Verteilung der Gebührengelder mutet in der Tat ein wenig absurd an. So berechnet die KEF die durch die Ministerpräsidenten festzusetzende Rundfunkgebühr auf der Grundlage des durch die Sender angemeldeten Bedarfs. Die Verteilung erfolgt dann allerdings auf der Grundlage der Anzahl der im jeweiligen Sendegebiet lebenden Gebührenzahler.