Gleich in fünf Fällen haben die Medienwächter der Medienanstalt Berlin Brandenburg Programme des Senders n-tv wegen Werbevertößen beanstandet. Auch bei ProSieben gab es Anlass zur Beanstandung.
Bei einer Stichprobenkontrolle bei deutschen Privatsendern Ende vergangenen Jahres fand die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten zahlreiche Verdachtsfälle auf Schleichwerbung. Nach und nach sprechen die zuständigen Landesmedienanstalten nun Beanstandungen gegen die Sender aus, bei denen sich der Verdacht erhärtet hat. So hat der Medienrat der Medienanstalt Berlin Brandenburg nun eine Beanstandung gegen drei Werbeverstöße ausgesprochen, die bei der Kontrolle im vergangenen Dezember aufgefallen waren.
Im Einzelnen richten sich die Beanstandungen gegen die Sendungen "n-tv Motor" und "n-tv Deluxe". Die Verstöße betrafen die werbliche und alternativlose Darstellung eines Navigationsgerätes von Blaupunkt, der Automarke Jeep im Rahmen eines Offroad-Trainings für Frauen sowie die Leistungen der Firma Stockinger auf dem Gebiet der Produktion von Safes für Luxusbedürfnisse, teilt die MABB am Donnerstag mit.
Zusätzlich sprachen die Medienwächter eine Beanstandung gegen drei Ausstrahlungen von Beiträgen unter dem Label "Toyota Green Design" im September 2007 aus. Der Medienrat sieht in den Beiträgen einen Verstoß gegen das Trennungsgebot und gegen das Schleichwerbeverbot. Autohersteller Toyota sei hier als Sponsor von Beiträgen aufgetreten, deren Produktion das Unternehmen im Rahmen einer Imagekampagne selbst in Auftrag gegeben habe, so die MABB. Dieser Fall fiel bei einer Stichprobenkontrolle im Frühjahr auf.
In einem weiteren Fall, den die MABB beanstandet, sei im Mai 2007 in der Sendung "Welt der Wunder" ein Nahrungsergänzungsmittel der Firma Juice Plus "werblich und alternativlos" dargestellt worden. Die Beanstandung geht auf die Beschwerde eines Zuschauers zurück.
Auch gegen ProSieben sprachen die Medienwächter eine Beanstandung aus. In seinem Programmfenster in der Schweiz hatte der Sender im November 2007 den in der Schweiz gesetzlich geregelten Mindestabstand von 20 Minuten zwischen zwei Werbeblöcken nicht eingehalten. Die Beanstandung erfolgte nach einem Hinweis durch die Schweizer Aufsichtsbehörder BAKOM.