Während man bei der SKL zuversichtlich ist, dass es mit der RTL-Show weitergehen könnte, sieht der Deutsche Lottoverband auch bei weiteren Sendungen Probleme mit dem Glücksspiel-Staatsvertrag aufkommen. Bei den Lottozahlen bleiben ARD und ZDF jedoch gelassen.
Während der neue Rundfunk-Staatsvertrag sich noch im Entwurfsstadium befindet, sorgt der Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Glückspiel-Staatsvertrag für Wirbel in der Fernsehwelt. Nachdem am Donnerstag bekannt wurde, dass die "5 Millionen SKL-Show" vom mittlerweile geltenden Verbot von Fernsehwerbung für Glücksspiele bedroht ist, könnte es nun nach Angaben des Deutschen Lottoverbandes auch für andere Sendungen eng werden.
Nachdem die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag vom drohenden Aus der Sendung der Süddeutschen Klassenlotterie berichtet hatte, bekräftigte der Lotterie-Veranstalter seine Hoffnung, die Show auch weiterhin bei RTL ausstrahlen zu können. Bislang habe es laut SKL lediglich ein Schreiben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) gegeben, in der in der die Behörde dem Sender mitteilt, dass für die Sendung auf Grund der veränderten Gesetzeslage eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden könne. Die Behörde sieht in der Sendung eine nach dem neuen Glückspiel-Staatsvertrag verbotene Werbung.
In den Augen der SKL jedoch fällt die Sendung unter eine im Staatsvertrag festgeschriebene Ausnahmeregelung vom Verbot der Fernsehwerbung. Wie bereits berichtet, teilt die Bayerische Staatskanzlei diese Auffassung. Das Land Bayern ist einer der Träger der Süddeutschen Klassenlotterie.
Allerdings seien laut Staatskanzlei Modifizierungen an der Sendung nötig, die den werblichen Charakter entschärfen sollen. Unter anderem hat die Lotteriegesellschaft eingewilligt, bei Fortführung der Sendung auf ein Telefongewinnspiel und die Nennung der Kandidatenhotline zu verzichten.
Allzu einfach dürfte es nicht werden, die SKL-Sendung im RTL-Programm zu halten. Auch wenn derzeit Gespräche geführt würden, geht die Lotteriegesellschaft davon aus, dass die Show bis zur endgültigen Klärung nicht ausgestrahlt wird. Die nächste Ausgabe war ursprünglich für den 30. August angesetzt. Die Gewinnsumme wird allerdings wie vorgesehen - auch ohne Sendung - an die Teilnehmer der Lotterie ausgespielt.
Um ihre Zukunft fürchten müssen laut Mitteilung des Deutschen Lottoverbandes auch weitere Sendungen im deutschen Fernsehen, deren Inhalte aus dem Umfeld von Lotteriespielen stammen. Bei den Öffentlich-Rechtlichen seien laut Verband die Sendungen zu den Lotterien „Ein Platz an der Sonne“ (ARD), „Aktion Mensch“ (ZDF) und „Bingo“ (NDR) vom Aus bedroht. Auch die Ziehung der Lottozahlen sieht der Verband auf der Abschussliste.
Diese traditionsreiche Sendung allerdings sieht man beim Hessischen Rundfunk, der in diesen Fragen für die ARD zuständig ist, von der aktuellen Diskussion nicht betroffen. „Anders als bei der SKL-Show handelt es sich bei der Ziehung der Lottozahlen nicht um eine Unterhaltungsshow, sondern um eine Informationssendung“, erklärt HR-Sprecher Tobias Häuser. Der Gesetzgeber habe immer wieder signalisiert, dass er die Ziehung der Lottozahlen nicht als Werbung für Glücksspiel betrachtet.
Die Übertragung der Ziehung der Lottozahlen sei vielmehr ein Service für die Zuschauer. „Es handelt sich auch keineswegs um eine Werbesendung für die staatlichen Lotto-Gesellschaften. Deshalb erhält der HR für die Sendung auch keinerlei Zahlungen“, so Häuser weiter. Keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Lottozahlen sieht man auch beim ZDF. Der Mainzer Sender zeigt jeweils die Ziehung am Mittwoch.
Nicht betroffen von der neuen Gesetzeslage ist - anders als vom Deutschen Lottoverband mitgeteilt - Sat.1. Die Verträge mit der Norddeutschen Klassenlotterie für die Sendung "Mega-Clever" und der Glücksspirale bei "Deal or no deal" sind im vergangenen Jahr abgelaufen und wurden nicht verlängert.