Im Prozess um den Ex-HR-Sportchef Jürgen Emig fordert die Verteidigung eine Verurteilung mit einem Strafmaß, das zur Bewährung ausgesetzt werden kann, da die Folgen der Taten Emigs für diesen bereits gravierende Konsequenzen gehabt hätten.
Nachdem die Staatsanwaltschaft im Strafprozess um den ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig in ihrem Abschlussplädoyer wegen Untreue und Bestechlichkeit eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für Emig forderte, plädierte Emigs Anwalt am Donnerstag auf eine Bewährungsstrafe.
Dies bedeutet, dass das Gericht eine Haftstrafe von bis zu höchstens zwei Jahren verhängen müsste, damit diese noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
"Emig hat das maßgebliche Geschehen unumwunden zugegeben", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" den Anwalt des Angeklagten. Anwalt Stefan Bonn führte vor Gericht demnach aus, dass die Verfehlungen von Emig für diesen selbst bereits "unvorstellbar verheerende Folgen" gehabt und seine berufliche Existenz zerstört hätten. Darüber hinaus habe die Beweisaufnahme gezeigt, dass auch dem Sender eine Mitverantwortung für die Verfehlungen zukomme.