
Gegen diese Aussagen wehrt sich Condé Nast nun seinerseits ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung. Demnach gebiete die von Bauer erwirkte Einstweilige Verfügung weder eine Ausweisung der über den Zeitschrifteneinzelhandel preisgebunden erfolgten Bundle-Verkäufe der "Vanity Fair" als Sonstige Verkäufe, noch habe man bei der Meldung der Bundle-Verkäufe gegen IVW-Richtlinien verstoßen.
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In der nun erwirkten einstweiligen Verfügung wird dem Bauer-Verlag verboten, diese Behauptungen in künftigen Pressemitteilungen zu wiederholen. Zudem hat Condé Nast auch Widerspruch gegen Bauers Einstweilige Verfügung eingelegt und beantragt, dass diese mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Beim Bauer-Verlag wollte man am Donnerstag auf DWDL.de-Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
Unabhängig davon, wer nun in diesem Fall recht hat: Fest steht, dass man bei der IVW offenbar darüber nachdenkt, in Zukunft Maßnahmen gegen das Auflagen-Tuning durch sogenannte Bundle-Aktionen zu ergreifen. Im Gespräch ist etwa die Auflage, dass Hefte zum gleichen Preis, zu dem sie in einem Bundle angeboten werden, auch einzeln erhältlich sein müssen, wenn sie als Einzelverkäufe gewertet werden sollen.