Foto: PhotocaseMit 36.000 Euro schlägt ein  Bericht der Münchner Regionalausgabe der "Bild" zu Buche. Auf diese Summe einigte sich einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zu Folge der Axel Springer Verlag mit einer Frau, die sich durch den Bericht der Zeitung vor rund drei Jahren verhöhnt sah. Beide Parteien stimmten der "SZ" zu Folge vor dem Oberlandesgericht München in einer Berufungsverhandlung einem entsprechendem Vergleich zu.

Im Sommer hatte die Pressekammer des Landgerichts München die Zeitung zunächst zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in Höhe von 50.000 Euro verdonnert, woraufhin der Verlag Berufung einlegte. In dem "Bild"-Bericht ging es um einen Mann türkischer Herkunft, der bei seiner Ankunft in Deutschland verhaftet wurde. Die Überschrift lautete "Münchnerin heiratet diesen eiskalten Killer". In dem Artikel war die Frau eindeutig identifizierbar. "Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen - für die ... war es wie ein Hauptgewinn im Lotto", lautete die erste Zeile des Textes. Dem Mann wurde vorgeworfen, vor mittlerweile rund 14 Jahren eine Ex-Freundin grausam getötet zu haben.
 

 
Im Laufe der ersten Verhandlung rechtfertigte der Verlag die Aufbereitung damit, dass man mit dem Artikel Mitleid und Erleichterung über das Schicksal der Frau habe erwecken wollen, was im ersten Urteil als zusätzliche Verhöhung gewertet wurde. Das OLG München kassierte das erste Urteil zunächst, da man den vom Landgericht festgesetzten Betrag von 50.000 Euro dem Bericht zu Folge für zu hoch erachtet habe. Zudem sei die dort festgelegte Entschädigung für die Persönlichkeitsverletzung mit dem Schmerzensgeld für die Folgen des Berichts vermengt worden. Entlastet wurde laut "SZ" der "Bild"-Chef in München, der zunächst verurteilt wurde, am Tag der Veröffentlichung aber nicht im Dienst gewesen sei.