Logo: ProSiebenSAT.1Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf damit die Entscheidung der Wettbewerbshüter aus dem Jahr 2006 und folgt in seinem Beschluss der Argumentation des Kartellamts. Dort hatte man bei einer Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch den Axel Springer Verlag eine zu große Medienkonzentration gefürchtet.

Durch den Zusammenschluss hätte sich die marktbeherrschende Stellung des Duopols RTL Group und ProSiebenSat.1 Media AG weiter verstärkt, argumentierte jetzt auch der Kartellsenat. Darüber hinaus wäre die Kombination aus TV und Print problematisch gewesen: Springer hätte dann in seinen Zeitungen und im Fernsehen für das jeweils andere Medium werben können.
 

 
Nach der gescheiterten Übernahme hatte Springer rechtliche Klarheit darüber verlangt, wie seine Chancen für Übernahmen von Medienunternehemn in Deutschland aussehen. Man reichte daher Beschwerde gegen die Kartellamtsentscheidung ein. Wohl auch, weil man weiterhin Interesse an der ProSiebenSat.1 Media AG hat, wie zuletzt zu hören war. Mit der Bestätigung der Kartellentscheidung vor Gericht sind die Chancen dafür allerdings deutlich gesunken.