Foto: PhotocaseDie ProSiebenSat.1 Media AG und der Heinrich Bauer Verlag, der TV Spielfilm Verlag und die Axel Springer AG streiten sich über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ProSiebenSat.1-Presselounge, für die die Verlage einen umstrittenen Lizenzvertrag mit der VG Media hätten unterzeichnen müssen. Ungeliebt ist die VG Media, eine Interessensgemeinschaft von ProSiebenSat.1 und Mediengruppe RTL Deutschland, weil sie für die Nutzung des Presse- und Bildmaterial der Sender für elektronische Programmführer (EPGs) Geld verlangen will. Aus Sicht der Fernsehkonzerne eröffnet sich mit redaktionell von den Sendern erstellten Inhalten ein neues Geschäftsfeld im digitalen Bereich, bei dem die Verlage nicht ohne Weiteres mit den kostenlosen Texten und Bildern zusätzliches Geld verdienen sollen.

Es ist im Grunde der seit Jahren andauernde Streit, wer das Geschäft mit den EPGs machen darf - die Sender oder die Verlage. Der Axel Springer Verlag hat etwa mit "My personal TV Digital" bereits ein EPG-Angebot in Vorbereitungen - bei dem auch Werbung vermarktet werden soll. Damit verdient Springer durch das Umfeld des von den Sendern derzeit kostenlos zur Verfügung gestellten Bild- und Textmaterials. Praktisch für die Verlage, die sich das nicht verbieten lassen wollen und deshalb die Zustimmung zu den neuen AGBs der ProSiebenSat.1-Presselounge verweigerten und dafür die Kündigung des Nutzungsvertrages zum 15. Februar kassierten. Dies hätte bedeutet, dass die Programmies ab diesem Zeitpunkt keine Programminformationen mehr hätten abdrucken können.
 

 
Auch RTL hatte übrigens seine AGBs der Presselounge auf ähnliche Art und Weise geändert - jedoch bislang nicht aktiv Schritte gegen die Verlage eingeleitet. So richtete sich die angestrebte einstweilige Verfügung der Verlage nun auch zunächst nur gegen die ProSiebenSat.1 Media AG und die ausgesprochene Kündigung des Nutzungsvertrages. Am Freitag wurde darüber in Hamburg vor Gericht verhandelt. Nach Aussage von Teilnehmern der Verhandlung, hat das Gericht durchblicken lassen, dass man in der Frage der Kündigung des Nutzungsvertrages der Presselounges zugunsten der Verlage entscheiden werde. So zog die ProSiebenSat.1 die Kündigung zurück und die Verlage wiederum den Antrag auf einstweilige Verfügung.

Gesichert ist damit zunächst einmal die Versorgung der Programmies mit Programmdaten der ProSiebenSat.1 Media AG über den 15. Februar hinaus. Die grundsätzliche Fragestellung dahinter, nämlich die Frage nach dem Urheberrecht an den Texten und Bildern, die die Sender zur Verfügung stellen und der sich daraus ableitenden Frage, was die Verlage mit den Texten und Bildern machen dürfen und was nicht, wird frühestens übernächste Woche entschieden. Denn unabhängig von der Entscheidung in Hamburg ist eine Klage des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die Verwertungsgesellschaft der privaten Sendeunternehmen, eben die VG Media GmbH vor dem Landgericht Köln. Das Urteil in diesem Verfahren wird am 21. Januar verkündet.