Foto: Sat.1Gleich drei Beanstandungen wegen Schleichwerbung hat sich Sat.1 von seiner Aufsichtsbehörde, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz, eingefangen. Beanstandet wurden die Sendungen "Jetzt wird eingelocht! Das große Promi-Minigolf-Turnier" aus den Jahren 2007 und 2008, sowie die Sendung "Jetzt wird eingeseift! Die große Sat.1-Wintershow" aus dem Jahr 2008. Alle drei Sendungen wurden von Hella von Sinnen und Hugo-Egon Balder moderiert.

Beanstandet wurde, dass die Spielfelder in den Sendungen "von gut erkenn- und lesbaren Werbebanden für einen Schuh- bzw. Stromanbieter umgeben" waren. Ein aufsichtsrechtliches Verfahren wurde bereits im Anschluss an die jeweiligen Ausstrahlungen eingeleitet. Dass die Beanstandungen nun so spät erst ausgesprochen werden, liegt daran, dass die LMK zunächst ein Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall abwarten wollte. Bereits in der Sendung "Jetzt geht's an die Eier! Die große Promi-Ostershow" aus dem Jahr 2006 war ein Konsumartikelhersteller namentlich gut sichtbar im Bild vertreten - in diesem Fall in Form eines acht Meter hohen Goldhasen und eines knapp ein mal zwanzig Meter hohen Plakats.
 

 

Mehr zum Thema:

Im Januar dieses Jahres schließlich hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Schleichwerbevorwurf bestätigt. Zwar argumentierte Sat.1 höchst frech bis kreativ, es könne sich nicht um Schleichwerbung handeln, wenn sie offensichtlich sei, das Gericht allerdings stellte fest: "Der täuschende Charakter liegt hierbei darin begründet, dass Werbung zum Inhalt des Programms gemacht wird, ohne als solche gekennzeichnet zu sein". Diese Entscheidung hat die aktuellen Beanstandungen ermöglicht.
 
Bei Sat.1 wird man die Beanstandungen wohl akzeptieren. Auf DWDL.de-Nachfrage sagte Sendersprecherin Diana Schardt: „Die beiden aktuellen Beanstandungen waren zu erwarten. Anlass der Weiterbetreibung des Verfahrens war das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz, mit dem die LMK-Beanstandung von 'Jetzt geht’s um die Eier' bestätigt wurde. Wir gehen derzeit davon aus, keine weiteren Gerichtsverfahren dazu anzustrengen und die Sendungen nicht zu wiederholen oder entsprechend nachzubearbeiten. Ein Bußgeldverfahren wird es aufgrund der Verjährung nicht geben können.“.