
9Live hatte einen Eilantrag gestellt, um die Regeln bis zur Entscheidung in dem Verfahren außer Kraft zu setzen. In seiner Entscheidung über den Eilantrag hat das Gericht nun festgestellt, dass die Medienwächter durch den Gesetzgeber beauftragt wurden, durch die neue Satzung die gesetzlichen Bestimmungen näher zu bestimmen und zu kontrollieren, welche Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden. Die Argumentation, die Sender, die Gewinnspielsendungen veranstalten, würden durch die neuen Regeln Gewinneinbußen hinnehmen müssen, ließ das Gericht nicht gelten.
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Die neuen Gewinnspielregeln wurden von den Landesmedienanstalten gemeinsam mit den entsprechenden Programmanbietern entwickelt. Besonders 9Live hatte im Vorfeld die neuen Regeln immer wieder begrüßt und als positive Regelung dargestellt, die für Transparenz sorge. Seit die Regeln nun in Kraft sind, klagt das Unternehmen vermehrt unter finanziellen Einbußen, die es seitdem zu verzeichnen habe, da die Zahl der Anrufer, über die sich das Unternehmen finanziert, zurückgegangen sei. So habe es mit Inkraftreten der neuen Regeln einen Einbruch der Anrufzahlen gegeben, der sich mittlerweile auf niedrigerem Niveau wieder eingependelt habe.