Thomas LangheinrichIm Februar dieses Jahres trat die neue Gewinnspielsatzung in Kraft - und gab den Landesmedienanstalten damit erstmals eine Handhabe, bei Verstößen gegen diese Richtlinien mehr tun zu können als ermahnend den Zeigefinger zu heben. Das kommt die Sender, die lange Zeit schalten und walten konnten wie sie wollten, nun teuer zu stehen. Kürzlich wurde bereits Sat.1 mit 40.000 Euro und Das Vierte mit 12.000 Euro Strafe belegt. Nun flattert auch 9Live eine hohe Rechnung ins Haus.

Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung verhängt die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gegen 9Live Geldbußen in einer Höhe von insgesamt 95.000 Euro, wie die ZAK am Mittwoch bekanntgab. Vorgeworfen werden 9Live irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in verschiedenen Sendungen.

Foto: 9LiveThomas Langheinrich, der Vorsitzende der ZAK, sprach von einem "empfindlichen Warnschuss" für 9Live und schickte noch hinterher: "Bei weiteren Verstößen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen." Insgesamt sind bei Verstößen gegen die Regelungen theoretisch Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich.

"Nur die konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen wie sie in der Satzung der Landesmedienanstalten festgelegt worden sind, kann auf Dauer das Vertrauen schaffen, auf das gerade Gewinnspielsender in hohem Maße angewiesen sind. Wir befinden uns mit den jetzt getroffenen Entscheidungen auf dem Weg zu diesem Ziel", so der der Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Norbert Schneider.

9Live kündigte unterdessen an, gegen die Bescheide vorgehen und Einspruch einlegen zu wollen. Zwar lägen die Bußgeldbescheide 9Live bislang nicht vor, die Geschäftsführung habe aber sichergestellt, dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden, so eine Sendersprecherin. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung haben die Bescheide nun keine Rechtskraft.

Ohnehin läuft 9Live schon länger Sturm gegen die Gewinnspielsatzung, die man im Vorfeld und bei deren Einführung noch begrüßt hatte. Rückläufige Anruferzahlen haben aber offenbar zu einer Meinungsänderung geführt. Mit einem Eilantrag gegen die Satzung scheiterte 9Live im August aber bereits vor Gericht. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

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