Foto: 9LiveDie Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten, mit denen Wildwüchse bei Call-In-Angeboten eingedämmt werden sollen, hat generell juristischen Bestand. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil, das am heutigen Donnerstag bekannt gegeben wurde, fest. Der ProSiebenSat.1-Sender 9 Live hatte ein Normenkontrollverfahren gegen die Satzung, die im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, angestrengt. Das Verfahren richtete sich gegen die für 9 Live zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien BLM.

Allerdings konnte 9 Live einen Teilerfolg erringen. Kann sich die BLM nach Ansicht des Gerichts "grundsätzlich auf eine wirksame Ermächtigungsgrundlage" berufen, so gelte dies allerdings nicht dafür, "die Zuschauer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen und die Veranstalter auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers sowie auf eine Höchstdauer der Gewinnspielsendungen von drei Stunden festzulegen", so das Gericht. Ebenfalls unzulässig sei, die Satzung auf Gewinnspielangebote in Telemedien auszudehnen.
 

 
Durch das Kippen der Zeitbegrenzung erhält 9 Live wieder größeren Spielraum bei der Durchführung seiner Gewinnspiele. Erst kürzlich wurde dem Sender ein Bußgeld von insgesamt 95.000 Euro wegen verschiedener Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung auferlegt. Einer davon betraf das Überschreiten des zeitlichen Limits von drei Stunden. Noch allerdings ist nicht klar, welche Konsequenzen das Urteil haben wird. Zum einen ist die schriftliche Begründung durch das Gericht erst in einigen Wochen zu erwarten. Zum anderen ist eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen.

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In dem Verfahren ging es neben einzelnen Bestimmungen auch um die Frage, ob die Landesmedienanstalten überhaupt befugt sind, für die Sender ein Regelwerk wie die Gewinnspielsatzung aufzustellen. Der Sender geht seit Mitte des Jahres gegen die Satzung vor, die man einst noch überschwänglich begrüßt hatte.

Noch Ende vergangenen Jahres antwortete 9 Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit auf eine Nachfrage des Medienjournalisten Stefan Niggemeier: "Grundsätzlich ist es doch so: Durch klare Regeln schafft man Transparenz und damit Vertrauen. Deshalb war und ist 9Live auch ein Treiber und Befürworter in dieser Sache. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob die deutlich gestiegene Zahl der Hinweispflichten einem Live-Programm zuträglich ist. Aber ein klares Règlement stellt auch einen fairen Wettbewerb sicher, von dem auch der Zuschauer profitiert."

Nach Inkrafttreten der Satzung im Februar stellte man beim Sender rückläufige Anruferzahlen fest, was man im Konzern auf die Gewinnspielsatzung zurückführt, die nun gerichtlich gekippt werden sollte. Zum aktuellen Urteil sagte 9 Live-Chef Bartoleit: "Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist. Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben".