In der juristischen Auseinandersetzung um die Urheberschaft des legendären "Tatort"-Vorspanns hat Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa einem Bericht zufolge einen ersten Erfolg gegen die ARD errungen.
Im Streit um den "Tatort"-Vorspann, der mit dazu beigetragen hat, die Reihe fest im Fernsehrhythmus der Deutschen zu verankern, wurden BR und WDR nun dazu verdonnert, bei der Ausstrahlung künftig die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa als Urheberin des Vorspanns zu nennen. Das hat laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" die Urheberrechtsskammer des Landgerichts München I entschieden. Sollte der Vorspann ohne die Nennung gezeigt werden, drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahre Ordnungshaft, die am jeweiligen Intendanten zu vollziehen ist - letzteres allerdings dürfte wohl eher nicht passieren.
Darüber hinaus müssen die Sender offenlegen, in welchem Umfang der Vorspann bisher genutzt worden ist, damit eventuelle finanzielle Ansprüche der Grafikerin geklärt werden können. Im vergangenen Herbst erklärte der Anwalt von Böttrich-Merdjanowa, der Vorspann sei in den vergangenen 40 Jahren in ARD und ORF mindestens 19.200 Mal zu sehen gewesen. Den Streitwert taxiert er auf 150.000 Euro.
Ursache für den Rechtsstreit ist die Tatsache, dass Böttrich-Merdjanowa im Jahr 1969 von einer Produktionsfirma mit der Kreation des signifikanten Vorspanns beauftragt wurde und auch die Dreharbeiten geleitet hat. Für ihre Tätigkeit erhielt sie 2.500 D-Mark (1.278 Euro). Die Produktionsfirma wiederum wurde von BR-Redakteur Peter Hoheisel mit der Erstellung beauftragt. Hoheisel galt bislang als derjeniege, der den Vorspann kreiert hat. Der Fall ist auch daher von Interesse, da die Nennung der Urheber von Design-Elementen wie Vor- und Abspann in der deutschen Fernsehlandschaft eher unüblich ist. Die Klagen richten sich gegen BR und WDR, da der BR zwar seinerzeit den Vorspann beauftragt hat, man dort die Zuständigkeit mittlerweile aber bei den Kölnern sieht.