Logo: dpaDie kartellrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Nachrichtenagenturen dpa und DAPD dürfte vorerst ihr Ende gefunden haben. Am gestrigen Montag stellte  das Bundeskartellamt ein Entflechtungsverfahren rund um die Zusammenarbeit der Agenturen ddp und DAPD ein. Der Grund für die Einstellung: Fehlende formelle Voraussetzungen für das Entflechtungsverfahren. Das Verfahren war vom ddp-Konkurrenten dpa angestrengt worden, nachdem die ddp den deutschsprachigen Dienst der Agentur AP übernommen hatte. Zum September sollen die Angebote von ddp und des mittlerweile als DAPD firmierenden AP-Dienstes zusammengebracht werden.

Die Eigner der Agenturgruppe DAPD ddp sehen in der Entscheidung des Kartellamts ihre Rechtsposition gestärkt, derzufolge sie die Übernahme des AP-Dienstes für nicht anmeldepflichtig hielten. Man sieht im Ausgang des Verfahren eine "klare Entscheidung für die Medien- und Angebotsvielfalt". Auch bei der dpa ist man von der Einstellung des Verfahrens nicht überrascht. "Wir halten es aber auch im Nachhinein und nicht zuletzt mit Blick auf mögliche eigene Akquisen für unverzichtbar, die Position des Kartellamts zu dem Zusammenschluss zu klären. Dass das Amt zwischenzeitlich ein Entflechtungsverfahren eingeleitet hat, zeigt in unseren Augen, dass es auch dort Klärungsbedarf gab", heißt es bei der dort.
 

 

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In einer weiteren Auseinandersetzung mit der dpa konnte die DAPD ddp-Tochter ddp direct einen Erfolg erringen. So unterzeichnete die dpa-Tochter news aktuell eine Unterlassungserklärung, derzufolge das Unternehmen einen Leistungsvergleich zwischen beiden Angeboten künftig nicht mehr verwenden darf. Bei ddp direct empfand man den Vergleich als "wettbewerbsverzerrend und unrichtig". Die beiden Agentur-Töchter kümmern sich um die Aussendung von Pressemitteilungen an Journalisten.