Schon als Springer Mitte August euphorisch eine "Wende im Rechtsstreit" mit Jörg Kachelmann verkündete war nach einem näheren Blick auf das Verfahren klar: "Bild.de" stand vor einer juristischen Niederlage. Denn das Gericht hatte schon damals durchblicken lassen, dass der Widerspruch gegen die von Kachelmann erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung von "Bild.de" keine Aussicht auf Erfolg hat.
Und so kam esnun folgerichtig auch: Nach Ansicht des Kölner Landgerichts hat Bild.de die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann verletzt, weil schon in der Frühphase des Ermittlungsverfahrens Details aus den Polizeiakten veröffentlicht worden waren. "Bild.de" hatte damals den "Focus" zitiert, gegen den Kachelmann ebenfalls gerichtlich vorgegangen ist. Diese Veröffentlichung war bis zum 19. Mai aus Sicht des Gerichts nicht rechtens.
Erst als die Staatsanwaltschaft an diesem Tag per Pressemitteilung die Berichte bestätigte, legitimierte sie dadurch die Berichterstattung - aber eben erst ab diesem Tag. Das Gericht wies darauf hin, dass durch Berichte aus Ermittlungsakten schon kurz nach der Verhaftung eines Verdächtigen die Gefahr einer Stigmatisierung bestehe, selbst wenn das Verfahren danach mangels Tatverdachts eingestellt würde. Gerade das Nennen zahlreicher Details erwecke dabei den Eindruck von Authentizität.
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