Ein wegen Nötigung angeklagter Ex-Reporter der "Bild"-Zeitung wurde verurteilt. Er soll Ottfried Fischer mittels eines kompromittierenden Sex-Videos zur Mitarbeit bewegt und damit die Grenzen des legalen Journalimus überschritten haben.
Urteil im Sexvideo-Prozess um Ottfried Fischer: Das Amtsgericht München hat gegen einen ehemaligen "Bild"-Mitarbeiter wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro verhängt. Der Journalist hatte ein Video gekauft, das den Schauspieler beim Sex mit Prostituierten zeigte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Reporter den an Parkinson erkrankten Schauspieler mit dem Mitschnitt unter Druck setzte und infolge dessen zur Mitarbeit bei mehreren "Bild"-Artikeln bewegen konnte.
Zuvor hatte der Journalist ausgesagt, die Artikel - darunter auch ein Exklusivinterview mit dem wenig subtilen Titel "Die Huren nutzten meine Krankheit aus!" - seien vielmehr von Fischers Agentin forciert worden. Die Axel Springer AG hat wie erwartet das Urteil kritisiert und sieht durch den Schuldspruch sogar die Pressefreiheit gefährdet: "Das Urteil setzt zukünftig jede journalistische Recherche der Gefahr aus, kriminalisiert zu werden", so die Stellungnahme des Verlags. Auch will man das Urteil nicht als endgültig hinnehmen: "Wir hoffen, dass die nächste Instanz diese Entscheidung revidieren wird."
Infolge ihrer Geständnisse, Fischer beim Sex gefilmt und die Aufnahmen anschließend an einen Journalisten verkauft zu haben, wurden vier Mitangeklagte mit vergleichsweise geringen Geldstrafen zwischen 600 und 3.600 Euro bedacht. Allerdings ist auch hier das letzte Wort noch nicht gesprochen: Ein gesondertes Verfahren soll weitere Erkenntnisse bringen.