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Das Netzwerk Recherche (nr) hat sich für eine Abschaffung des sogenannten "fliegenden Gerichtsstands" ausgesprochen. Betroffene sollten demnach künftig nur noch die Wahl zwischen zwei Gerichtsständen haben, sagte nr-Vorstandsmitglied David Schraven.

Die heutige Praxis des "fliegenden Gerichtsstands" führe zu einem regelrechten "Gerichte-Hopping", kritisierte Schraven. "Waren Anwälte von Betroffenen bei einem Gericht erfolglos, stellen sie ihren Antrag in leicht abgewandelter Form beim nächsten Gericht - bis sie eine Kammer finden, die die Verfügung erlässt."

 

Netzwerk Recherche schlägt vor, dass für Unterlassungsansprüche gegen Medien neben dem Gericht, in dessen Bezirk das Medienunternehmen seinen Sitz hat, künftig nur noch das Gericht zuständig sein sollte, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen (Wohn-)Sitz hat. Außerdem müsse das Eilverfahren zur Verhinderung von Medienberichten so gestaltet werden, dass das betroffene Medium eine faire Chance erhalte, sich gegen den Unterlassungsantrag zur Wehr zu setzen.