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Alles bleibt, wie es ist: Auch nach 40 Jahren bleibt der "Tatort"-Vorspann unverändert. Die Grafikerin, die den markanten Vorspann einst geschaffen hat, muss auch künftig nicht erwähnt werden und erhält auch auch keine Nachvergütung.

Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Die heute 75-Jährige hatte den Vorspann 1969 gestaltet und dafür 2.500 DM erhalten. Durch die tausendfache Ausstrahlung sei ein grobes Missverhältnis entstanden, sagte die Klägerin - doch das Gericht stimmte dieser Ansicht nun nicht zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

 

Der "Tatort"-Vorspann habe innerhalb des Gesamtwerks lediglich kennzeichnende Funktion und weise den Fernsehzuschauer in markanter Weise auf die nachfolgende Sendung hin, urteilte das Gericht. Dass der "Tatort"-Vorspann über einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung verfüge, sei in erster Linie auf die regelmäßige Ausstrahlung des unverändert gebliebenen Vorspanns über einen Zeitraum von 40 Jahren zurückzuführen.

Die häufige Nutzung des "Tatort"- Vorspanns sei daher in erster Linie auf die hohe Akzeptanz der Filme zurückzuführen. Es könne kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass der Fernsehzuschauer sich den "Tatort" nicht wegen des Vorspanns ansehe, hieß es. Die Klägerin muss auch nicht nachträglich namentlich im Vorspann aufgeführt werden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin "ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat". Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet worden.

Das Gericht legte zudem fest, dass generell neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe. Der Bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fühlten sich bestätigt: "Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten Tatort-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer", sagte Gebhard Henke, "Tatort"-Koordinator der ARD.