Am Ostermontag zur besten Sendezeit zeigte Das Vierte die SKL-Show "Tag des Glücks" mit Matthias Opdenhövel - in dem Wissen, dass diese Sendung gemäß Glücksspielstaatsvertrag auf Widerstand bei der LfM stoßen wird. Der Vertrag hält fest, dass es im Fernsehen verboten ist, Werbung für Glücksspiel zu machen. Aus diesem Grund wurde bereits der Vorgänger "Die 5 Millionen SKL-Show" mit Günther Jauch 2008 aus dem Programm von RTL auf bild.de verbannt.

Bereits in der vergangenen Woche berichtete DWDL.de darüber, dass die zuständige Landesmedienanstalt LfM der Ausstrahlung kritisch gegenüber steht und mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens droht. Bei Das Vierte hieß es lapidar, dass dem Sender keine offizielle Aussage seitens der LfM zu diesem Thema vorliege.

Auf DWDL.de-Anfrage bekräfigte ein LfM-Sprecher aber erneut die Haltung der Medienwächter. Die Sender seien vorab gewarnt gewesen, unter anderem durch die Berichterstattung auf DWDL.de. Nun werde man die Angelegenheit prüfen und gegebenenfalls auch ein Ordnungswidrigkeitverfahren einleiten. Ein Verbot der Sendung vor der Ausstrahlung sei natürlich wegen der Rundfunkfreiheit nicht möglich. Die Sender müssten mit diesem Recht aber verantwortungsvoll umgehen oder andernfalls mit den Konsequenzen leben.

Neben Das Vierte saß auch center.tv Köln bei der SKL-Show "Tag des Glücks" mit im Boot und konnte von der Spielshow gar nicht genug bekommen: Ganze fünf Mal strahlte der Lokalsender sie zwischen Ostersamstag und Ostermontag aus. Auch hier prüft die LfM analog zu Das Vierte nun die Einleitung eines Verfahrens. Der Kölner Lokalsender ließ eine DWDL.de-Anfrage zum Thema bislang unbeantwortet.