Apple hat seine App-Store-Zulassungsrichtlinien überarbeitet und dabei einen der von den Verlagen am meisten kritisierten Passus gestrichen. Bislang wollte Apple vorschreiben, dass Abos oder Einzelausgaben etwa Magazinen, Zeitungen oder Büchern, die auch außerhalb der App erworben werden können, parallel auch als In-App-Kauf angeboten werden müssen - und zwar zum gleichen oder einem niedrigeren Preis.

Die Verlage waren dagegen Sturm gelaufen, weil sie bei In-App-Käufen zum Einen an die Preis-Vorgaben Apples gebunden wären, die Abstufungen nur in 1-Euro-Schritten erlaubt und zum Anderen 30 Prozent der Einnahmen an Apple abführen müssten. Weiterhin untersagt bleibt allerdings, innerhalb von Apps zu Verkaufsangeboten der digitalen Produkte außerhalb der App zu verlinken.

 

 

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bezeichneten den Wegfall des "In-App-Kaufzwangs" als "substantielle Verbesserung". "Die Aufhebung der Preisvorgaben gibt den Verlagen die notwendigen Spielräume für Bündelungs- und Promotionsangebote", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Zufriedengestellt sind die Verleger damit aber noch nicht. Insbesondere beim Thema Kundenbeziehung, die nach wie vor von Apple allein beansprucht werde, sehe man weiterhin Gesprächsbedarf. Die volle Kundenbeziehung sei für das Vermarktungsgeschäft der Verlage unerlässlich. "Auch wenn dieser Punkt noch nicht zufriedenstellend gelöst ist, hat sich Apple jetzt deutlich auf die Verlage zubewegt und die Argumente der Verleger wirken lassen", so die Verlegerverbände.

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