Jahrelang konnten die Landesmedienanstalten bei Verstößen der Sender gegen die Gewinnspielregeln kaum mehr als mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln und den Sendern böse Blicke zuwerfen. Geändert hat sich das mit der Gewinnspielsatzung, die im Frühjahr 2009 in Kraft trat und auf Basis derer dann auch Bußgeldbescheide möglich waren.

Die Landesmedienanstalten machten von dieser Möglichkeit dann zwar auch immer wieder Gebrauch - doch die Durchsetzung gestaltete sich kaum minder schwierig. Mal verschlief man bei der BLM Fristen - und wenn nicht, kam es zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, da die Sender fast immer den Klageweg gegen die Bußgelder beschritten. Im November vergangenen Jahres einigten sich die Landesmedienanstalten mit 9Live schließlich auf einen Vergleich: 9Live zahlte 100.000 Euro, sicherte zu, die Vorgaben künftig einzuhalten und die Medienwächter stellten die übrigen Verfahren ein.

Nach diesem Vorbild kamen die Landesmedienanstalten nun auch zu einem Vergleich mit Sport1, dem für sein "Sport-Quiz" ebenfalls diverse Bußgeldbescheide zugegangen waren. Der nun geschlossene Vergleich sieht vor, dass Sport1 die bisherige Auslegung der Gewinnspielsatzung durch die Medienanstalten verbindlich anerkennt und seine Klagen und Einsprüche gegen diverse Bußgeldbescheide zurückzieht. Für drei Verstöße zahlt Sport1 zudem insgesamt ein Bußgeld in Höhe von 52.500 Euro. Im Gegenzug nimmt die Medienaufsicht vier Bußgeldbescheide zurück und regt die Einstellung der entsprechenden Gerichtsverfahren an.

Thomas Langheinrich, Beauftragter für Programm und Werbung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten), sieht in der Einigung einen "deutlichen Fortschritt für den Nutzerschutz bei Gewinnspielen im privaten Rundfunk". Sport1 hat laut ZAK einen "Maßnahmen- und Kriterienkatalog" vorgelegt und verpflichtet sich, durch Mitarbeiterschulungen und weitere organisatorische Vorkehrung sicherzustellen, dass die Anforderungen der Gewinnspielsatzung künftig beachtet werden.

Langheinrich: "Auf der Grundlage des Vergleichs können wir Altfälle abschließen und Rechtssicherheit herstellen. Auch in Zukunft werden wir unser Augenmerk auf die strikte Einhaltung der Vorgaben zu Nachvollziehbarkeit und Transparenz legen, die die Gewinnspielsatzung fordert."