Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat eine Ausgabe der Sendung "K1 Magazin" beanstandet. Am 19. Juli ging es darin unter anderem um einen Streit zwischen einer Gaststätte und dem Finanzamt. Eine Reporterin des Magazins hatte zunächst vor dem Finanzamt und später auch im Gebäude einige Mitarbeiter zu dem Fall befragen wollen, keiner der Angesprochenen wollte allerdings mit ihr reden.

Trotzdem zeigte das "K1 Magazin" die Bilder, auf denen die Gesichter der angesprochenen Personen deutlich zu erkennen waren. Eine Einwilligung für die Ausstrahlung dieser Aufnahmen wurde aber auch nachträglich nicht eingeholt. Darin sieht die ZAK einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, das das Informationsinteresse der Öffentlichkeit in diesem Falle klar überwiege. kabel eins hat inzwischen erklärt, bei einer möglichen Wiederholung des Beitrags die Mitarbeiter des Finanzamts unkenntlich zu machen.