Fünf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die zuständige Kommission KJM im 1. Quartal festgestellt - und überraschend ist darunter vor allem einer: Die Sendung "X-Factor: Das Unfassbare", in der jeweils mehrere Mystery-Geschichten rund um Themen wie Tod, Mord und unheimliche Erscheinungen erzählt werden, von denen einige wahr, andere erfunden sind, ist aus Sicht der KJM geeignet, Kinder unter 12 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.

Vor allem die Auflösung vieler Geschichten als wahr könne auf Heranwachsende belastend wirken, die Inszenierung durch unruhige Kameraführung und entsprechende Musik verstärke die ängstigende Wirkung noch, heißt es in der Erläuterung der KJM. Aus diesem Grund hätte "X-Factor" erst nach 20 Uhr gezeigt werden dürfen und nicht im Tagesprogramm. Auch wenn sich die KJM auf eine bestimmte Folge bezieht: Das kritisierte Konzept war in allen Folgen gleich.

Folgt man dieser Argumentation, müsste man sich nun allerdings um Hunderttausende Kinder sorgen, deren Entwicklung längst beeinträchtigt worden sein müsste. Denn die Reihe war nicht seit Kurzem im Tagesprogramm zu sehen, sondern ist schon seit 1998 im Programm, in Wiederholungen auch vor 20 Uhr. Wobei übrigens die gleichen Folgen schon etliche Male liefen, eingestellt wurde das Format in den USA nämlich schon 2002. Aufgefallen ist die Jugendgefährdung nun nach 14 Jahren. RTL II hat "X-Factor" mittlerweile übrigens aus dem Programm genommen, zuletzt lief Anfang April eine Folge.

Des weiteren stellte die KJM fest, dass RTL den Film "Blade" gar nicht hätte ausstrahlen dürfen. Der Film war von der Bundesprüfstelle BPjM mehrmals geprüft und wegen verrohender Szenen wiederholt als jugendgefährdend eingestuft worden. Indizierte Filme dürfen aber nicht einmal im Nachtprogramm im TV ausgestrahlt werden. Eine Rüge fing sich auch Tele 5 ein, weil der Erotik-Thriller "Heiße Täuschung" bereits um 22:15 Uhr begann, obwohl er erst ab 18 freigegeben war und somit erst nach 23 Uhr hätte laufen dürfen. Der Grund laut KJM "Der Film enthält zahlreiche, lang ausgespielte Sexszenen und stellt es als alltäglich dar, mit wechselnden flüchtigen Bekanntschaften unvermittelt Geschlechtsverkehr zu haben. Frauen werden in dem Film als sexuell verfügbar und als stets erotisch aufgeschlossen gezeigt. Dadurch können Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren problematische Werte in Bezug auf Liebe, Sexualität und Partnerschaft vermittelt werden."

Und schließlich verstießen auch noch Anixe SD sowie Nickelodeon gegen die Jugendmedienschutz-Bestimmungen, weil sie Trailer - einmal für den Actionfilm "Wer ist Hanna?", einmal für die Reihe "New Kids" vor 22 Uhr ausstrahlten. Die KJM beschloss – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Details dazu wurden nicht veröffentlicht.