Sollte es noch einmal eine "Big Brother"-Staffel geben, sollten die Teilnehmer ein nun bekannt gewordenes Urteil des Bundesfinanzhofs im Hinterkopf behalten: Es hat entschieden, dass die Realityshow kein Spiel ist, sondern Arbeit - die Einkünfte der Kandidaten sind daher einkommenssteuerpflichtig. Ein oberbayerisches Finanzamt hatte einen Musterprozess geführt, um den Sieger aus dem Jahr 2005 dazu zu zwingen, seinen Millionengewinn nachträglich zu versteuern.
Bislang galt "Big Brother" steuerlich als Spiel, was zur Folge hatte, dass die Gewinne ähnlich wie bei Lotto oder auch "Wer wird Millionär?" steuerfrei waren. "Der Kläger schuldete – wie alle anderen Kandidaten auch – dem 'Big Brother'-Veranstalter seine ständige Anwesenheit in dem Show-Haus; er musste sich während seines Aufenthalts ununterbrochen filmen und belauschen lassen und nach Auswahl an Wettbewerben mit anderen Kandidaten teilnehmen", begründete der Bundesfinanzhof seine Entscheidung. Es handle sich daher bei dem Preisgeld um eine "steuerpflichtige sonstige Leistung".
"Big Brother"-Gewinner Sascha Sirtl hatte ein Jahr lang im von Kameras überwachten RTL II-Haus gewohnt und sieben Jahre lang prozessiert - vergeblich, wie sich nun herausstellt. Rückwirkend fordert das Finanzanmt nun 460.000 Euro von ihm, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen jährlich. "Ich soll über 700.000 Euro berappen. Ich bin ruiniert", sagte der heute 34-Jährige der "Bild"-Zeitung, der nun Privatinsolvenz anmelden muss. Der vermeintliche Millionengewinn hat sich für ihn somit kaum ausgezahlt.