Für gewöhnlich agiert die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) wie ein zahnloser Tiger. Im Falle der Call-in-Show "Sportquiz" auf Sport1 hat man den Sender nun allerdings zu einem Bußgeld verdonnert. 24.000 Euro soll der Sportsender wegen Irreführung und Täuschung der Zuschauer in verschiedenen Aufgaben der Anrufshow zahlen - das Geld habe Sport1 nach Meinung der Medienhüter mit der unzulässigen Präsentation der Gewinnspiele unrechtmäßig eingenommen, hieß es in einer Mitteilung.
Darüber hinaus verhängte die ZAK Bußgelder in Höhe von insgesamt 4.000 Euro gegen einen Geschäftsführer, einen Redakteur sowie zwei Moderatoren - Namen nannte die Kommission in diesem Zusammenhang allerdings nicht. Sport1 wird vorgeworfen, im Januar 2012 in sieben "Sportquiz"-Ausgaben irreführende Angaben gemacht zu haben, beispielsweise über den Schwierigkeitsgrad von Spielen und über das Auswahlverfahren von Anrufern. Außerdem sei mehrfach gegen die Informationspflicht verstoßen worden, unter anderem bezüglich Spielmodus und Teilnahmebedingungen.
Die genannten Verstöße hatte die ZAK bereits in einer Sitzung im Juni beanstandet und in fünf Fällen die Einleitung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren beschlossen, die es ermöglichen, Bußgelder zu verhängen und unrechtmäßig erlangte Einnahmen abzuschöpfen. Bei Sport1 wollte man zunächst nicht dazu äußern. "Wir haben die Pressemitteilung der ZAK zur Kenntnis genommen. Da uns zu diesem Sachverhalt bislang kein Bescheid vorliegt, können wir derzeit noch keine Aussage dazu treffen", teilte eine Sendersprecherin am Donnerstag auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de mit.
Ob Sport1 am Ende tatsächlich zahlen wird - und wenn ja, wie viel, ist bislang noch völlig unklar. Es ist nicht das erste Mal, dass die Landesmedienanstalten das "Sportquiz" beanstanden. Im vergangenen Jahr war es schon einmal zu einem Vergleich gekommen. Damals zahlte Sport1 für drei Verstöße insgesamt 52.500 Euro. Im Gegenzug nahm die Medienaufsicht vier Bußgeldbescheide zurück und regte die Einstellung der entsprechenden Gerichtsverfahren an. Im November 2010 einigten sich die Landesmedienanstalten außerdem mit 9Live auf einen Vergleich: 9Live zahlte 100.000 Euro, sicherte zu, die Vorgaben künftig einzuhalten und die Medienwächter stellten die übrigen Verfahren ein. Der umstrittene Anrufsender ist inzwischen allerdings längst Geschichte.