Vor mehr als einem Jahr beanstandete die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) einen Fall von Product Placement in Sat.1. Konkret ging es um eine Übertragung der Europa League im Rahmen von "ran", in der in zwei Live-Schalten zum "Hasseröder Männercamp" geschaltet wurde. Im Gespräch zwischen Moderator Oliver Welke und Experte Rainer Calmund wurde die Biermarke nach Auffassung der ZAK wiederholt und lobend erwähnt. Weiter wird bemängelt, dass das Logo des Produkts mehrfach im Studio, auf den Bierflaschen und auch auf "etlichen weiteren Gegenständen" zu sehen gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat inzwischen allerdings einer Klage von Sat.1 stattgegeben. Während die Medienhüter damals eine fehlende dramaturgische Rechtefertigung für die häufige Erwähnung des Produkts feststellten, teilte das Gericht diese Auffassung nicht. Demnach dürfen Produktplatzierungen auch dann im Sendungsverlauf deutlich wahrnehmbar sein, wenn deren Darstellung oder Nennung für sich genommen vermeidbar ist. Die Grenze zur unzulässigen "zu starken Herausstellung" sei überschritten, wenn die Produktplatzierung das allein beherrschende Element ist.

Dies sei jedoch erst anzunehmen, wenn sie den eigentlichen Programmablauf der Sendung nicht mehr erkennen lässt. Im Falle der Live-Schalten ins sogenannte "Hasseröder-Männercamp" hätten sich die Schalten in das Konzept der Sportsendung eingefügt und seien auch nicht in unvertretbarer Weise auffällig gestaltet gewesen. "Wir freuen uns über dieses Urteil. Es räumt mit konservativen Positionen der Medienaufsicht auf und stärkt damit den sich entwickelnden Markt für Produktplatzierungen im TV", sagte Sabine Eckhardt, Geschäftsführerin SevenOne AdFactory.

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