Die Kommission für Zulassung und Aufsicht er Medienanstalten hat in ihrer Sitzung am Dienstag in München einen Verstoß von N24 gegen das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm festgestellt. Stein des Anstoßes ist der "N24 Auto-Tipp", der im Februar dieses Jahres gesendet wurde.

Darin sei für ein bestimmtes PKW-Modell geworben worden, ohne dass das Werbeelement ausreichend als solches gekennzeichnet gewesen sei. "Werbesendungen müssen korrekt gekennzeichnet sein, damit die Zuschauer nicht in die Irre geführt werden. Das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm ist essentiell", so Jürgen Brautmeier, der Vorsitzende der ZAK.