Schon seit einiger Zeit streitet die "Frankfurt Allgemeine Zeitung" mit dem Online-Händler Buch.de. Es geht dabei um die Veröffentlichungen von Buchbesprechungen zu Werbezwecken, etwa auf Buchumschlägen oder Internetseiten. Verständlich, dass sich so mancher Buchverlag bereits darum sorgte, die Zeitung könne eine Art Lizenzgebühr für die Zitate verlangen. Nun stellte die "FAZ" allerdings klar, dass man die Verwendung von Rezensionsauszügen auch weiterhin erlaube - und zwar "lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung", wie es heißt.

Gestattet wird die Verwendung von Auszügen allerdings nur Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Erlaubt sei die Nutzung von bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern, teilte die "FAZ" mit und betonte: "Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' freut sich weiterhin über die Wertschätzung ihrer Rezensionen durch die Buchbranche." Die genannte Praxis gelte unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits mit Buch.de, zu dem es nach Angaben der Zeitung nur deshalb gekommen sei, nachdem sämtliche Einigungsangebote ausgeschlagen wurden.

Beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels zeigte man sich zufrieden. "Wir sehen sie gleichwohl als begrüßenswerte Klarstellung und Frucht des intensiven Dialogs, der in den letzten Monaten zwischen dem Börsenverein beziehungsweise seinen Mitgliedsverlagen und der 'FAZ' geführt worden ist", hieß es in einer Mitteilung. "Dass unsere Vermittlungsbemühungen im Rechtsstreit FAZ ./. buch.de bislang noch nicht zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien geführt haben, bedauern wir. Wir haben aber die Hoffnung, dass sich die Werbenutzung von Rezensionsauszügen in einer Weise einvernehmlich regeln lässt, mit der alle Branchenteilnehmer gut leben können."